Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Partnermonate Arbeitgeberwechsel

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Partnermonate Arbeitgeberwechsel

Moonmoth

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Guten Tag, für unsere Tochter habe ich 12 Monate Elterngeld beantragt, mein Mann 2 (den 1. Monat und den 13. Monat). Unsere Tochter ist nun 5 Monate, der erste gemeinsame Monat also vorrüber. Nun wechselt mein Mann unvorhergesehen Mitte des Jahres seinen Job. Muss er den noch verbleibenden 13. Monat dann beim neuen Arbeitgeber nehmen, damit er das Geld für den ersten Monat nicht zurück zahlen muss? Muss der neue Arbeitgeber den Monat Elternzeit genehmigen, selbst wenn dieser in der Probezeit liegt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, muss neu beantragt werden mit Frist 7 Wochen. Kündigungsschutz hat er ab 8 Wochen vor Beginn. Liebe Grüße NB


Dojii

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Ja, dein Mann muss den zweiten Monat nehmen, sonst muss er den ersten wieder zurückzahlen. Der Arbeitgeber muss die Elternzeit hinnehmen, wenn dein Mann diese 7 Wochen vor Beginn schriftlich anmeldet. Wenn dein Mann die Frist nicht einhält, darf der Arbeitgeber ablehnen. Ob die Probezeit dadurch verlängert wird, regelt normalerweise der Arbeitsvertrag. Vorsicht: Ist dein Mann nach der Elternzeit noch in der Probezeit, könnte der Arbeitgeber ihm natürlich sofort kündigen.


Suomi

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Er muss den 2. Monat, sonst muss er das Geld für den 1. Monat zurückzahlen da man mindestens 2 Monate nehmen muss.


luvi

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Hallo, Was dein Mann machen könnte, ist den Zeitpunkt des 2. Elternzeit Monats zu ändern. Entweder vor Arbeitsbeginn oder den 14. Lebensmonat (vielleicht ist die Peobezeit da schon vorbei). LG luvi


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