HannahsMom
Hallo, Mein freund und vater meiner inzwischen 7einhalb monate alten tochter hat es bis heute nicht für nötig gehalten, die vaterschaft anzuerkennen. Damit hat er im falle einer trennung keinerlei rechte bezüglich des kindes. Oder? (So in richtung alle 2 wochen kind zum papa usw) Und wie läuft das dann mit meinem recht auf unterhalt fürs kind?
Hallo, auch hier gilt: Entweder Oder. Entweder die Vaterschaft anerkannt, dann hat er Recht und Pflichten. Wenn nicht, dann nicht. Nach meinem Dafürhalten haben aber auch Sie als Mutter die Pflicht, die Vaterschaft bestätigen zu lassen, schon allein zum Wohl des Kindes. Liebe Grüße NB
Pamo
Solange die Vaterschaft nicht anerkannt ist, ist er juristisch nicht der Vater. Weder er, du noch das Kind haben solange Rechte oder Pflichten. Geh doch mal zum Jugendamt und gib ihn als Vater an, dann kriegt er Post und die Sache kommt ins Rollen.
Sternenschnuppe
Er ist Dein Freund. Sag ihm er soll sich frei nehmen, früher Feierabend machen etc. Dann geht ihr zusammen zum Jugendamt und macht das. Stirbt er, bekommt das Kind keine Halbwaisenrente, erbt nix. Stirbst Du, ist das Kind vorerst in der Obhut des Jugendamtes. Es sollte ebenso Dein Interesse sein dies so schnell wir möglich zu erledigen.
HannahsMom
Ist ja nicht so als hätte ich das nicht schon versucht. Seine antwort ist immer die gleiche: keine zeit. Und ob er noch sehr viel länger mein freund ist, ist fraglich....deswegen frag ich ja...
Mitglied inaktiv
Na, solange er nicht als Vater anerkannt ist, muss er auch keinen Unterhalt zahlen - weder für dich noch für das Kind. rechte hat er gar keine - offiziell hat er ja mit dem Kind nichts zu tun. Unterhaltsvorschuss vom Amt bekommst Du aber auch nicht wenn du wissentlich den Vater verschweigst - du musst schon deiner Pflicht den Vater zu nennen auch nachkommen. Solltest Du über eine Trennung nachdenken, dann würde ich mal schleunigst in die Puschen kommen und einen Termin beim Jugendamt machen. Die werden ihn dann anschreiben, dann kann er Stellung beziehen. Evtl Mehrkosten wie zB Vaterschaftstest - den die auch per Richter anordnen können und werden - darf er dann zahlen. Falls er wirklich der Vater ist. Wenn er jetzt schon kaum den Ar.. hoch bekommt ist es fraglich ob er im Fall der Fälle wirklich auf Umgang besteht. Und wenn ja, wie lange er den auch nutzt. Recht darauf hat er dann.
desireekk
Aaalsdo... uch wenn es natürlich "Risiken" mit sich bringt wenn man den vater anerkennen lässt, die moralische Verpflichtung und die Rechte überweigen für mich deutlich. OK, wenn er der "offizielle" Vater ist, dann hat er auch "Rechte", aber die wird man sehen wie er die wahrnimmt. An erster Stelle stand für mich immer die moralische und juristische Verpflichtung meinen Kindern gegenüber die Abstammung zu kennen und auch nachweisen zu können/dokumentiert zu haben. Danach kommen eben wirtschaftliche Interessen wie Unterhalt und ggf. Erbe. Und wenn Umgang stattfindet: das ist doch überwiegend etwas gutes für's Kind. OK, dann kann er auch ggf-. das gemeinsame Sorgerecht einklagen, aber das wird klar überbewertet. Sobald er irgendwas nicht will, gehst Du zum Amtsgericht und lässt die Unterschrift ersetzen, damit hebelt man jedes Machtspiel aus. Konto und Reisepass würde ich jetzt mal gleich erstellen, damit hast Du das von der Backe, danach sieht man weiter. Wenn ggf. später die KiTa eine Unterschrift will: s. o. Und wenn er wirklich die gem- elterliche Sorge einklagen will, dann würde ich in dem Zug aber auch dafür sorgen, dass ich zumindest das ABR behalte. Gruss Désirée
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