Hallo.
Der Opa väterlicherseits meiner großen Tochter ist vor einigen Wochen verstorben. Es bestand zu Lebzeiten leider keinerlei Kontakt. Ich gehe nicht davon aus, dass er sie im Testament berücksichtigt hat. Da auch ihr Vater vor einigen Jahren verstorben ist, sollte ihr doch zumindest der Pflichtteil zustehen, oder? Wie gehe ich da vor? Ich möchte mich ungern an die Familie wenden.
Danke für eure Hilfe.
FrauGoethe.
von
FrauGoethe
am 09.04.2018, 08:41
Antwort auf:
Opa verstorben - Erbe?
Hallo,
Sie müssten herausfinden, ob er nur Schulden vererbt. Dann müssen Sie innerhalöb von 6 Wo ablehnen. Ansonsten erbt Sie automatisch - da würde ich mich an das Nachlassgericht wenden
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2018
Antwort auf:
Opa verstorben - Erbe?
Hallo
Du musst so oder so beim Nachlassgericht für sie annehmen oder ablehnen.
Wenn Du weißt wo er gewohnt hat, dann gehe da vor Ort zum Nachlassgericht.
Ist die Frage ob sie Schulden erben würde oder nicht.
von
Sternenschnuppe
am 09.04.2018, 08:54