Frage: Erbe

Liebe Frau Bader, wir sind unverheiratet und haben 2 gemeinsame Kinder. Wir haben uns nun gemeinsam ein Haus gekauft. Wenn einem von uns beiden etwas passiert, was passiert dann mit dem Haus? Geht das dann Anteilig zu den jeweiligen Eltern und zudem Hinterbliebenen (er oder ich). Wie kann man das regeln, dass nur der Partner das Haus bekommt. Haben Sie vielen Dank Viele Grüße Janni

von Janni18 am 26.02.2023, 19:21



Antwort auf: Erbe

Hallo, Sie sollten ein Testament machen. Ein gemeinsames Testament ist jedoch nicht möglich. Erben würden hier nicht die Eltern, sondern die Kinder. Ohne Ehe gibt es keinen gesetzlichen Erbanspruch. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.02.2023



Antwort auf: Erbe

Seine Hälfte geht an die Kinder. Eltern sind nicht erbberechtigt. Er hat ja Kinder. Du auch nicht ohne Ehe.

von Sternenschnuppe am 26.02.2023, 19:23



Antwort auf: Erbe

Ehepartner und Kinder kommen in der Erbfolge zuerst. In eurem Fall erben eure Kinder, da ihr nicht verheiratet seid. Ihr könnt aber ja beide auch ein Testament machen und darin festhalten, dass das Haus an den jeweils anderen gehen soll. Der Notar kann dann bestimmt auch darüber aufklären, inwiefern der Pflichtteil für eure Kinder berücksichtigt werden muss. Dass eure Eltern erben, ist dank der Kinder ausgeschlossen.

von Belly-Monkey am 26.02.2023, 19:30



Antwort auf: Erbe

Bedenkt die Freibeträge. Die sind ohne Verwandtschaftsgrad extrem gering. Kann also extrem teuer werden für den Partner der erbt.

von Neverland am 26.02.2023, 23:39



Antwort auf: Erbe

ja, kann man machen, google mal "Berliner Testament" Haben meine Eltern auch gemacht, mein Vater ist verstorben und meine Mutter zunächst Alleinerbin. Allerdings kann sie das Testament nun nicht mehr ändern. floe

von la-floe am 27.02.2023, 07:24



Antwort auf: Erbe

Hallo la-floe Grundsätzlich mag das Berliner Testament ja für einige eine gute Idee sein, aber in diesem Fall fällt es halt komplett raus: Sie hat ja klar geschrieben, dass sie nicht verheiratet sind. Somit ist kein Berliner Testament möglich. VG D

von desireekk am 27.02.2023, 13:15



Antwort auf: Erbe

das hatte ich doch glatt überlesen *ggg* Da hast du natürlich recht, danke für die Richtigstellung.

von la-floe am 27.02.2023, 14:18



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