carlotta3133
Liebe Frau Bader, mein Mann und ich haben 3 gemeinsame Kinder (5,3 und 1 J.) alt. Mein Mann hat aus einer früheren Beziehung einen 29 J. alten Sohn, der jetzt schon länger keine finanzielle Zuwendung mehr erhält/ benötigt. Würde meinem Mann jetzt etwas zustoßen, würde unseren gemeinsamen Kindern dann anteilig mehr zustehen (da sie ja noch keine Schul- und Ausbildung bezahlt bekommen haben, deutlich bedürftiger sind, was das Finanzielle angeht) oder müsste mein Mann hierfür ein Testament machen? Wenn ja, empfehlen Sie hier die anwaltliche oder notarielle Beratung? Können Sie hier ungefähre Kosten angeben? Herzlichen Dank!
Hallo, wenn er kein Testament macht, werden alle Kinder gleich behandelt. Liebe Grüße NB
misses-cat
Ohne Testament erbst du als Ehefrau ( ich gehe davon aus ihr seit verheiratet) die Hälfte seines Vermögens, die vier anderen Kinder erben die hndere Hälfte durch vier geteilt, jeder gleich. Wenn ihr das anders wollt müsst ihr ein Testament machen Hat dein Mann sozialversichrungspflichtig gearbeitet bzw macht er das? Dann würde den kleinen Kindern halbweisenrente zu stehen.
carlotta3133
Danke dir für deine Antwort! Ja wir sind verheiratet. Das mit der Halbwaisenrente ist ein guter Hinweis, danke. Ich werde mich erkundigen, wie das bei der privaten Rentenversicherung als Selbständiger ist.
Pamo
Die Kinder sind rechtlich gleichgestellt. Die individuellen Unterschiede in Alter, Veranlagung, Bildung etc. haben keinen Einfluss auf die gesetzliche Erbfolge.
Mamamaike
Hallo, die Eltern meiner Freundin haben testamentarisch festgelegt, dass der Besitz erst geteilt werden darf, wenn das jüngste Kind 25 Jahre alt ist, damit es nicht übervorteilt wird. Viele Grüße
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