Eve131
Guten Abend, Ich habe eine Frage zur Erbengemeinschaft: Der Vater meines Partners ist vor einigen Jahren (8 Jahren) verstorben. Eine Person der Erbengemeinschaft (insgesamt sind es Personen) meldet sich nicht, auch bei persönlicher Ansprache (Besuch in dessen Wohnung) zeigt er sich nicht einsichtig und reagiert nicht auf die Thematik. Die Mutter meines Mannes lebt noch alleine in dem Haus, wir würden das Haus gerne verkaufen, da die Mutter langsam nicht mehr in der Lage ist das Haus alleine zu stemmen. Verjährt der Anspruch des Miterbenden? Was können wir tun? Vielen Dank Eve
RUB
Felica
RuB - rund ums Baby, also wird Fr. Bader wohl nicht antworten, da nicht ihr Gebiet. Ihr solltet euch also bei einem Notar beraten lassen. Mein Kenntnissstand aber, nein da verjährt nichts. Man muss sich auch nicht mögen, solange das finanzielle geregelt ist. Was ihr aber machen könnt ist die Erbengemeinschaft auflösen, dann wird das Haus halt versteigert und jeder bekommt entsprechend seines Anteils dann sein Geld. Geht aber halt oft mit Verlusten daher. Besser ist es also sich so zu einigen, zB indem der eine den anderen auszahlt. Ihr solltet dann aber schnell sein, weil je nach Verwandschaftsgrad könnte das teurer werden. Wir hatten die Situation letztes Jahr, das man das hätte, theoretisch, noch im Zuge der Erbschaftsklärung machen können, da andere Freigrenzen, wäre es dann bei der Steuer deutlich günstiger gewesen. Da der Notar vorher aber eine Schnarchnase war, und das Testament saublöde formuliert hatte, ging das nicht, deshalb volle Grunderwerbsteuer usw. Die hätte man sich sonst sparen können.
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