Liebe Frau Bader,
vor sieben Jahren ist der Vater meiner Tochter verstorben. Damals habe ich für sie das Erbe ausgeschlagen, weil es nur aus Schulden bestand.
Jetzt ist der Großvater verstorben. Hat meine Tochter noch Anspruch auf den Pflichteil?
Danke und liebe Grüße.
FrauGoethe.
von
FrauGoethe
am 29.04.2018, 11:49
Antwort auf:
Erbe
Hallo,
es wurde ja nur die Abschrift vom Vater ausgeschlagen, nicht die vom Großvater. Wenn es kein Testament oder ähnliches gibt hat sie sogar Anspruch auf den gesetzlichen Erbteil.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2018
Antwort auf:
Erbe
Sie müsste einen Anspruch haben.
Mein Vater starb, als ich 12 Jahre alt war. Meine Mutter schlug damals das Erbe für mich aus.
Letztes Jahr ist meine Oma gestorben und ich erbte meinen gesetzlichen Pflichtteil.
von
Chantie
am 29.04.2018, 12:30
Antwort auf:
Erbe
Sofern sie nicht ausgeschlossen wurde aus der gesetzlichen Folge hat sie Anspruch auf diesen.
Der Pflichteil ist nur bei Ausschluss.
von
Sternenschnuppe
am 29.04.2018, 13:04