Frage: Erbe ausschlagen

Hallo, im August 2017 ist mein Vater verstorben. Ich habe sofort das Erbe für mich und meine beiden Kinder ausgeschlagen. Ein Jahr später also besser gesagt im September 2018 bin ich schwanger geworden und vor 3 Monaten habe ich entbunden. Meine Frage ist nun. Hätte bzw. muss ich auch für dieses Kind das Erbe ausschlagen, obwohl es erst ein Jahr später gezeugt wurden ist? Vielen Dank im voraus

von Pünktchen071419 am 25.09.2019, 22:08



Antwort auf: Erbe ausschlagen

Hallo, wie hätten Sie ausschlagen wollen, Sie sind ja kein Hellseher? Hier hilft ein Blick in das Gesetz: § 1923 Erbfähigkeit BGB (1) Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt. (2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.09.2019



Antwort auf: Erbe ausschlagen

vom Gefühl her nicht. DU hast das Erbe ja schon lange vor der Geburt ausgeschlagen. also ist es faktisch nicht mehr vorhanden. daher wird dein weiteres kind NICHT erbberechtigt sein, da ja alles schon gelaufen ist. aber warten wir mal auf Frau bader

von mellomania am 25.09.2019, 23:11



Antwort auf: Erbe ausschlagen

Da das Kind noch nicht gezeugt war. Erbberechtigt sind nur Menschen die existieren zum Todeszeitpunkt, egal ob geboren oder nicht.

von Sternenschnuppe am 26.09.2019, 08:10



Antwort auf: Erbe ausschlagen

Nein, wäre anders wenn du zu dem Zeitpunkt schwanger gewesen wärst.

von Felica am 26.09.2019, 09:03



Antwort auf: Erbe ausschlagen

Vielen Dank für die beiden Antworten. Ich dachte ich hätte vielleicht jetzt noch nach der Geburt das Erbe für mein neugeborenes ausschlagen müssen, nicht das da noch nach Jahren vielleicht irgendwelche Leute kommen, die dann Geld wollen von meinem Kind. Ich kenn mich da leider überhaupt nicht mit aus. Ich hatte seit 2005 kein Kontakt mehr zu meinen Vater und weiß nicht was der alles gemacht hat.

von Pünktchen071419 am 28.09.2019, 05:57



Antwort auf: Erbe ausschlagen

Sorry, die beiden letzten Antworten wurden mir gar nicht angezeigt, also auch danke für diese Antworten. Ihr habt mich beruhigen können.

von Pünktchen071419 am 28.09.2019, 06:01



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