Guten Tag liebe Frau Bader,
ich habe folgende Frage: ich wohne mit meinem Partner, dessen Sohn aus erste unehelicher Beziehung und unserem gemeinsamen Kind in einem Haus. Wir sind ebenfalls nicht verheiratet. Das Haus gehört meinem Partner. Sollte dieser nun versterben (Toi, toi, toi, aber man muss sich damit ja auseinandersetzen) so erben die beiden Söhne zur Hälfte das Haus. Wenn beide noch nicht volljährig sind bzw. der erste Sohn schon, der kleine noch nicht, was passiert dann rein rechtlich? Muss ich mit meinem Kind ausziehen? Ich kann ja nicht im Namen meines Sohnes den Halbbruder auszahlen. Wer bezieht dann das Haus oder steht es bis zur Klärung leer? Der erste Sohn ist aktuell alle zwei Wochen am Wochenende bei uns.
Vielen lieben Dank!
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag!
von
Mumlife44
am 02.02.2022, 13:51
Antwort auf:
Erbe
Hallo,
das sind komplexe und wichtige Fragen, die Ihr Partner vor Ort bei einem Fachanwalt für Erbrecht klären sollte. Er kann hier gestalterisch tätig sein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.02.2022
Antwort auf:
Erbe
Einfacher Vorschlag und ich denke das ist rechtlich möglich dein Partner macht ein Testament wo raushervogeht das dass Haus erst verkauft werden darf wenn beide Kinder volljährig sind solange musst du für die Hälfte des Hauses Miete an den schon volljährigen Sohn zahlen, ist er noch nicht volljährig geht das Geld auf ein Konto was er mit 18 bekommt
von
misses-cat
am 02.02.2022, 14:31
Antwort auf:
Erbe
Ach so und wenn du den mietanteil nicht zahlen willst oder kannst halt ne Klausel das es solange komplett vermietet wird und der Erlös auf zwei Konten für die Kinder geht
von
misses-cat
am 02.02.2022, 14:53
Antwort auf:
Erbe
Ich stimme Misses-cat zu: macht ein Testament, asap. Ansprechpartner*in ist eine Fachanwältin für Erbrecht bzw, eine mit Ttätigkeitsschwerpunkt Erbrecht. Idealerweise in Personalunion mit einem Notariat.
Sollte die gesetzliche Erbfolge eintreten und sind Erben wirklich nur die beiden leiblichen Kinder deines Partners, erbt jeder zur Hälfte, Auch, wenn sie nicht volljährig sind. Du trittst im Rechtsverkehr für Dein Kind auf. Ggf. bekommt das Kind einen beistand für diese Dinge.
von
Berlin!
am 02.02.2022, 15:45
Antwort auf:
Erbe
Bisher zahle ich hier keine Miete. Und das könnte ich mir auch nicht leisten. Dann müsste ich mit dem Kleinen in eine Wohnung ziehen. Das Haus vermieten ist nicht schön. Dann wird alles verhunzt und ist nicht im Interesse des Vaters und dieFamilie müsste dann irgendwann hier raus. Irgendwie verrückt. Das alle dann bis zur Volljährigkeit warten müssen zumal die Kinder fast 10 Jahre Altersunterschied haben. Was passiert denn wenn der Große 18 ist und der Kleine erst viele Jahre später.
Oder anders, alle sind volljährig und im hohen Alter stirbt mein Partner. Dann muss ich als alte Frau umziehen.
Tja.....
von
Mumlife44
am 02.02.2022, 17:22
Antwort auf:
Erbe
Und ich kann wohl nicht den Großen ausgezahlen im Namen meines Sohnes? Und was passiert eigentlich, wenn später die Kinder beide das Haus wollen:-)....
von
Mumlife44
am 02.02.2022, 17:25
Antwort auf:
Erbe
Oder kann mein Partner verfügen dass ich Wohnrecht bekomme?
von
Mumlife44
am 02.02.2022, 17:50
Antwort auf:
Erbe
Und wer zahlt die laufenden Kosten, wenn ich ausziehe und beide Kinder noch nicht volljährig sind?
von
Mumlife44
am 02.02.2022, 17:52
Antwort auf:
Erbe
Dein Freund sollte ein Testament machen wo er es so bestimmt, wie ER es haben möchte. Es empfiehlt sich, vorher eine Rechtsberatung einzuholen, wo eventuelle Fallstricke aufgezeigt werden.
von
bellis123
am 02.02.2022, 19:18
Antwort auf:
Erbe
Du malst Dir Dinge aus, die so gar nicht eintreten, selbst dann nichts wenn ihr bei der gesetzlichen Erbfolge bleibt.
Dein Partner soll einfach ein Testament machen. Wo ist das Problem?
Oder heiratet.
von
Berlin!
am 02.02.2022, 19:56
Antwort auf:
Erbe
Was will den dein Partner?Klar wäre es möglich dir ein Wohnrecht im Testament einzuräumen auch unentgeltlich für den älteren Sohn bis euer gemeinsamer Sohn zb die Ausbildung beendet hat. Im Gegenzug würdest du das Haus entstandhalten bis dein Sohn alt genug ist . Sollte das Haus dann verkauft werden würde dein Sohn wohl sehr viel Geld bekommen und das wäre ja auch in deinem Sinne.
Wenn dein Sohn 25 ist bist du sicher noch jung genug für einen Umzug.
Ihr könntet auch heiraten du würdest ohne Testament die Hälfte erben die Jungs jeder ein Viertel.
Es gibt zig Möglichkeiten aber die solltest du mit deinem Partner besprechen
von
misses-cat
am 02.02.2022, 20:06
Antwort auf:
Erbe
Wenn man heiratet und Gütertrennung vereinbart hat, erbt der Ehepartner dann auch 50%?
D.h. andersherum würde, wenn ich sterbe, mein Ehemann 50% meines Vermögens, meiner Immobilien erben und mein Sohn nicht 100%?
von
Mumlife44
am 02.02.2022, 20:17
Antwort auf:
Erbe
Kann man eigentlich ein Haus an Kinder vererben und vermerken, dass sie es nur erben, wenn sie diese Immobilie nicht verkaufen. Und wenn man es doch verkauft macht man sich strafbar außer es gibt einen triftigen Grund?
von
Mumlife44
am 02.02.2022, 20:33
Antwort auf:
Erbe
Nein, Erbrecht gilt immer nur in eine Richtung. Dein Kind bekommt alles, Dein Mann nix.
*Ironie off
Du bist ein Troll. Das kann doch nicht Dein ernst sein.
von
Berlin!
am 02.02.2022, 21:26
Antwort auf:
Erbe
Natürlich, Per Testament werden doch dauernd neue Straftatbestände geschaffen. Wie sonst sollten Gesetze gemacht werden wenn nicht per Testament?
von
Berlin!
am 02.02.2022, 21:27
Antwort auf:
Erbe
Ich glaube hier gönnt eine Next dem Kind aus früherer Beziehung nix.
Mitglied inaktiv - 02.02.2022, 21:31
Antwort auf:
Erbe
Wenn dein Partner, der Hauseigentümer, das testamentarisch regeln möchte, dann wird er das tun.
Übrigens sind eheliche und uneheliche Kinder gleichgestellt.
Falls dein Sohn ein Haus bzw. Hausanteil erbt, das er nicht instandhalten kann, dann sollte er es verkaufen.
Dass du dir keine Miete leisten kannst, könnte für dich ein Ansporn sein, dein Einkommen zu erhöhen. Denn ja, du wirst wahrscheinlich nicht bis zum Ende deines Lebens mietfrei im Haus oder sonstwo wohnen können, sondern wirst zahlen müssen. Daher lohnt es sich für dich, zu überprüfen, ob du jetzt evtl. falsche Prioritäten setzt: Vielleicht ist es rationaler, mehr Zeit einer bezahlten Tätigkeit nachzugehen als bisher. Und vielleicht ist es für dich günstiger, wenn du daraus Miete an deinen Partner zahlst und weniger Zeit mit unbezahlten Haushaltsdingen zu verbringst. Oder du lässt dich für deine Tätigkeit als Haushälterin fair pro Stunde von ihm bezahlen.
Nur so als Denkrichtung: Dir wird nichts geschenkt. Guck also, dass du selber auch nicht zuviel verschenkst.
von
Pamo
am 03.02.2022, 09:03
Antwort auf:
Erbe
Wenn du dir die Miete nicht leisten kannst, dann ziehe doch in deine Immobilien - scheinen ja mehrere von vorhanden zu sein.....?!
von
KielSprotte
am 03.02.2022, 15:51