VIOLA1962
Hallo Ich komme aus NRW und könnte laut System relevanten Berufen eine Notfallbetreuung beantragen für meine Kinder bei der Tagesmutter. Ich bin schwanger, zur Zeit zuhause im Mutterschutz und betreue zur Zeit meine Kinder selbst. Kann ich trotzdem eine Notfallbetreuung bekommen? Grüße von Viola
Hallo, nein, Sie haben ja keine Not. Not bedeutet, dass Sie selber arbeiten müssen und auf die Fremdbetreuung angewiesen sind. Liebe Grüße NB
marieseptember
Da du eine Bescheinigung des AGs über deine Unabkömmlichkeit bei der Arbeit dafür benötigst, wahrscheinlich nicht.
kati1976
Du arbeitest nicht,warum Willst du grundlos jemandem den Platz weg nehmen. Man braucht doch eine Bescheinigung vom AG und die wird deiner nicht ausstellen da du nicht im Betrieb gebraucht wirst
Mitglied inaktiv
Die Notfallbetreuung ist genau das. Für Notfälle gedacht. Und ich glaube nicht dass eine Schwangerschaft und eigene Kinder zu betreuen ein Notfall ist. Zumal du keine Bescheinigung von deinem Arbeitgeber bekommen wirst. Also in BW wäre es ausgeschlossen dass du einen Platz in der Betreuung bekommen kannst. Jeckyll
VIOLA1962
Und wenn mir mein Frauenarzt bescheinigt, dass ich mich nicht belasten darf? Anfang Juni bin ich ausgezählt.
Tini_79
Oh man, ich habe im Betreff dreimal "Mundschutz" gelesen, das ist wohl eine Corona Nebenwirkung... Hier können z.B. auch Alleinerziehende Notbetreuung beanspruchen oder auch Familien mit schwierigen Verhältnissen. Aber ich gehe mal davon aus, das trifft bei dir nicht zu? Dann bekommen eigentlich nur arbeitende Eltern die Möglichkeit und ich persönlich verstehe auch nicht, wieso man sein Kind dorthin bringen sollte, wenn es nicht absolut notwendig ist. So wie ich es bisher gelesen habe, ist das in den Gemeinden sogar innerhalb eines BL unterschiedlich geregelt, also solltest du besser einfach den Antrag stellen. Dann wirst du ja sehen, wie die Regelung bei euch ist.
VIOLA1962
Unsere Tagesmutter sagte schon, dass sie eine Bescheinigung vom Arbeitgeber benötigen würde. Da ich im Mutterschutz bin kann ich das ja nicht erfüllen. Schwierige Verhältnisse habe ich nicht. Ich bin Ingenieurin und mein Mann auch. Es ist aber mit drei Kindern sehr anstrengend. Sie sind zwischen zwei und vier Jahre alt. Also keine Chance?
mellomania
nein. die notbetreuung ist eltern o.g. dinge vorenthalten. ob das anstrengend ist oder nicht ist euer privatproblem. für arbeitende, die ihre kinder nicht betreuen KÖNNEN (mit präsenzpflichtbescheinigung) ist das was anderes. zumindest hier wäre sowas überhaupt nicht möglich.
luvi
Hallo, Bei uns hättet ihr keinen Anspruch. Ich kenne Familien, bei denen beide Elternteile systemrelevant (Schichtdienst) tätig sind. Anspruch auf Notbetreuung haben sie nur zu den Zeiten, wenn beide gleichzeitig arbeiten. Ist einer von beiden zu Hause, dürfen die Kinder nicht in die Notbetreuung. LG luvi
chrissicat
Nein, die Tatsache allein, dass du in einem systemrelevanten Beruf tätig bist, reicht nicht. Du musst auf der Arbeit auch unabkömmlich sein und das bist du nicht, wenn du (aufgrund des Mutterschutzes) eh nicht arbeitest.
la-floe
Moin, Ich würde es einfach versuchen. Und dass man eine Bescheinigung vom AG braucht ist nicht pauschal richtig. Ich habe einen Notfallplatz, arbeite in keinen systemrelevanten Beruf und habe keine Bescheinigung vom AG benötigt. floe
VIOLA1962
Oh. Danke. Muss ich dann beim Jugendamt einen Antrag dafür stellen? Eine Tagesmutter haben wir ja schon bewilligt bekommen bis Ende Juli.
la-floe
Ich hab einfach einen 2- Zeiler am die Schulsekretärin geschrieben und 1 Tag später hatte ich die positive Rückmeldung. Aber ich bin in Niedersachsen. Ruf doch morgen einfach mal im Sekretariat an. floe
VIOLA1962
Ja. Irgendwie scheint es nicht eindeutig geregelt zu sein, was eine Notfallbetreuung betrifft. Vllt kann Frau Bader das aufklären.
marieseptember
Warum fragst du nicht einfach bei deiner Stadt nach?
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich habe am 22.01.25 meine Ausbildung beendet und bin im selben Unternehmen in ein Beschäftigungsverhältnis mit neuem Gehalt gewechselt. Seit dem 27.01.25 bin ich nun im Mutterschutz. Ich bin von dem Paragraphen 21 Mutterschutzgesetz Absatz 4 etwas verwirrt... Wird mein neues Gehalt nun berücksichtigt oder nicht? Es handelt si ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...
Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...
Guten Tag, danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten. Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...
Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner