Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, Das Urteil vom Bundesarbeitsgericht sagt aus, dass Arbeitnehmer auch im EU Anspruch auf das tariflich festgelegte UG haben. Voraussetzung sei das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses und nicht die tatsächliche Arbeitsleistung (AZ: 9 AZR 225/99).Laut meiner Info widersprach damit das BAG mit seinem aktuellen Urteil der Auffasung eines AG, UG gäbe es nur für den Erhol.urlaub und sei an die Arbeitsleistung gebunden. Diesen Wortlaut habe ich im Internet gefunden und ich meine, dass mir das UG zusteht. Mein Arbeitgeber( öff. Dienst) hat das aber abgelehnt. Ich bitte um ihre Meinung hierzu und was sagt das o.G. Urteil.
Liebe Cornelia, das Urteil (wenn es das gleiche ist, das ich kenne, ein anderes zu dem Thema gibt es nach meiner Kenntnis nicht), unterscheidet danach, warum man das Weihnachtsgeld bekommt. Wenn man es, wie in der Regel, als "Bedankmich" für geleistet Arbeit erhält, hat man keine Anspruch, es sei denn im Vertrag/ Betriebsvereinbarung/ Tarifvertrag ist etwas dazu geregelt. Wenn man es aber als Dankeschön für Betriebstreue erhält, bekommt man es weiter. Ich kann nicht sagen, ob es dazu eine Regelung im öff. Dienst gibt, dazu müßten Sie die entsperechenden TVs lesen. Ich habe aber noch von niemanden gehört, der es im öff. Dienst erhält. Sicherlich gibt es beim Staat aber keine Betriebstreue. Ich fürchte also, es sieht nicht gut aus. Ich würde mich aber sehr freuen, wenn Sie mir mitteilen würden, wenn es dazu doch eine tarifvertragliche o.ä. Regelung gibt. N. Bader
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