Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieviel Urlaub und Urlaubsgeld stehet mir zu nach Elternzeit

Frage: Wieviel Urlaub und Urlaubsgeld stehet mir zu nach Elternzeit

glücklichemama36

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Guten Tag! Ich habe am 02.04.13 wieder angefangen zu arbeiten nach meiner 3 jährigen Pause wegen Elternzeit. Stehen mir die vollen 36 Tage Urlaub zu, oder muss ich die ersten drei Monate abziehen? Wie sieht es mit Urlaubsgeld aus, steht mir der auch schon zu? Vielen dank! MFG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Die Regelungen zum Urlaubsgeld ergeben sich aus deinem Arbeitsvertrag. Bei den Urlaubstagen ist es so, dass dein AG dir für jeden Kalendermonat, den du komplett in Elternzeit warst, je 1/12 vom Jahresurlaub abziehen kann. Da du im April anfängst, kann er dir für Jan bis Mrz, also für 3 Monate Urlaub abziehen. Gruß Sabine


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