In meinem Arbeitsvertrga ist gereglt, daß ich Urlaubsgeld erhalte. Weitere Einschränkungen gibt es dazu nicht. Nun war ich von 06/2002 bis 06/2005 in Elternzeit. Seitdem arbeite ich wieder. Steht mir dann für dieses Jahr Urlaubsgeld zu? Evtl. nur zeitanteilig??? LG Katrin