sahoni
Hallo Frau Bader, ich habe am 4.6. wieder nach meiner 3 jährigen Elternzeit bei meinem Arbeitgeber ( schon mehr als 20 Jahre bseschäftigt) angefangen. Steht mir dann für dieses Jahr Urlaubsgeld, ggf. anteilmäßig zu ?? Vielen Dank für die Antwort
Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Liebe Grüsse, NB
glücklichemama36
Guten Tag! Ich habe am 02.04.13 wieder angefangen zu arbeiten nach meiner 3 jährigen Pause wegen Elternzeit. Stehen mir die vollen 36 Tage Urlaub zu, oder muss ich die ersten drei Monate abziehen? Wie sieht es mit Urlaubsgeld aus, steht mir der auch schon zu? Vielen dank! MFG
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In meinem Arbeitsvertrga ist gereglt, daß ich Urlaubsgeld erhalte. Weitere Einschränkungen gibt es dazu nicht. Nun war ich von 06/2002 bis 06/2005 in Elternzeit. Seitdem arbeite ich wieder. Steht mir dann für dieses Jahr Urlaubsgeld zu? Evtl. nur zeitanteilig??? LG Katrin
Hallo, ich hätte mal ne Frage. Ich war jetzt in Elternzeit und habe in der Elternzeit zum Ende der Elternzeit gekündigt, steht mir dann aber nicht eigentl. noch Urlaub vom Mutterschutz (hatte auch vorher Berufsverbot) zu und muss ich den ausbezahlt bekommen und wo könnte ich mich evt. hinwenden der mir ausrechnet wieviel, mein Chef hat ne Abrechnu ...
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Hallo Frau Bader. Ich war im letzten Jahr drei Monate in Elternzeit. Jetzt verweigert mir mein Arbeitgeber die Urlaubsgeldzahlung für einen Urlaub den ich ca. drei Wochen nach Beendigung der Elternzeit genommen habe (AVR Caritas Vertrag; ärztl Dienst). Ist dieses Vorgehen rechtlich korrekt? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
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