sahoni
Hallo Frau Bader, ich habe am 4.6. wieder nach meiner 3 jährigen Elternzeit bei meinem Arbeitgeber ( schon mehr als 20 Jahre bseschäftigt) angefangen. Steht mir dann für dieses Jahr Urlaubsgeld, ggf. anteilmäßig zu ?? Vielen Dank für die Antwort
Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Liebe Grüsse, NB
glücklichemama36
Guten Tag! Ich habe am 02.04.13 wieder angefangen zu arbeiten nach meiner 3 jährigen Pause wegen Elternzeit. Stehen mir die vollen 36 Tage Urlaub zu, oder muss ich die ersten drei Monate abziehen? Wie sieht es mit Urlaubsgeld aus, steht mir der auch schon zu? Vielen dank! MFG
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In meinem Arbeitsvertrga ist gereglt, daß ich Urlaubsgeld erhalte. Weitere Einschränkungen gibt es dazu nicht. Nun war ich von 06/2002 bis 06/2005 in Elternzeit. Seitdem arbeite ich wieder. Steht mir dann für dieses Jahr Urlaubsgeld zu? Evtl. nur zeitanteilig??? LG Katrin
Hallo, ich hätte mal ne Frage. Ich war jetzt in Elternzeit und habe in der Elternzeit zum Ende der Elternzeit gekündigt, steht mir dann aber nicht eigentl. noch Urlaub vom Mutterschutz (hatte auch vorher Berufsverbot) zu und muss ich den ausbezahlt bekommen und wo könnte ich mich evt. hinwenden der mir ausrechnet wieviel, mein Chef hat ne Abrechnu ...
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Hallo Frau Bader. Ich war im letzten Jahr drei Monate in Elternzeit. Jetzt verweigert mir mein Arbeitgeber die Urlaubsgeldzahlung für einen Urlaub den ich ca. drei Wochen nach Beendigung der Elternzeit genommen habe (AVR Caritas Vertrag; ärztl Dienst). Ist dieses Vorgehen rechtlich korrekt? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025. Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
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