Hoppelinchen7
Hallo frau bader, Mein Sohn ist sieben jahre alt und geht in die 1. Klasse. Es hat sich jetzt herausgestellt das mein Sohn zu krampfanfällen neigt. Jetzt würde ich schon gern einige Zeit zu hause bleiben. Ich arbeite im schichtdienst und bin alleinerziehend. Da noch einige Untersuchungen anstehen und sonstige Anträge gestellt werden müssen und selbst erstmal mit der Situation fertig werden muss. Kann ich denn noch in Elternzeit gehen, da es ja bis zur Vollendung des 8 Lebensjahr gehen kann. Aber wer bezahlt oder wer bezahlt nicht was kann ich tun? Bitte um Hilfe
Hallo, die Frage ist, wie viel Elternzeit Sie schon in Anspruch genommen haben. Sie können, wenn noch Monate übrig sind, bis zu zwölf Monaten bis zum achten Geburtstag Ihres Sohnes zurück in Elternzeit gehen, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt. Leistungen wie Elterngeld erhalten Sie jedoch nicht. Ich halte es auch für fragwürdig, ob Sie Hartz IV bekommen, da Sie ja eigentlich einen Job haben. Dann müsste man schon sehr genau mit der Erkrankung des Kindes begründen. Liebe Grüße NB
chrissicat
Sofern du nicht schon drei Jahre Elternzeit in Anspruch genommen hast und der Arbeitgeber der Elternzeit zustimmt, kannst du noch bis zum 8. Geburtstag in Elternzeit gehen. Elterngeld oder ähnliche Leistungen gibt es dafür aber nicht mehr.
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