Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal zur Ablehnung Teilzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nochmal zur Ablehnung Teilzeit

Julians.Mama

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Hallo Frau Bader, wenn mir mein AG Teilzeit nach Elternzeit ablehnt, er mir aber die Weiterführung des Vertrages über die geringfügige Beschäftigung während der Elternzeit anbietet, muss er das dann auch anbieten, wenn ich ihn auf Teilzeit verklage und es negativ für mich ausgeht. Kann er Weiterführung der geringfügigen Beschäftigung befristen? Momentan ist der Vertrag über die geringfügige Beschäftigung während meiner Elternzeit befristet bis 31.1., Elternzeit habe ich noch bis Mitte Feb. Vielen DANK. mfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hatte doch schon was dazu geschrieben.Er den Minijob je nach Umfang befristen, denn es besteht ja nur ein Anspruch auf 15-30 Std/ Wo Liebe Grüsse, NB


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