sewbee
hallo frau bader, ich habe am 19.05.2013 teilzeit in elternzeit bei meinem ag beantragt (unternehmen mehr als 15 mitarbeiter, ich selbst mehr als 6 monate beschäftigt) und gleichzeitig die elternzeit um das dritte jahr verlängert. man teilte mir mündlich mit anfang juli 2013, dass. die beschäftigung teilzeit in elternzeit wahrscheinlich nicht möglich sein würde, man würde aber weiter suchen, d. h. die frist zur ablehung nach dem gesetz ist längst verstrichen. wenn ich nun klage habe ich angst, dass sich das negativ auf die chancen für teilzeit nach der elternzeit auswirkt. hätte eine klage überhaupt eine chance, die begründung für die ablehnung der teilzeit in elternzeit war, dass die wirtschaftliche situation des unternehmens dies nicht zuließe. vielen dank vorab.
Hallo, diese Frist gibt es für Tz in EZ nicht. Gehen Sie hin und klären es! Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Ich denke, dass eine Klage Erfolg hätte - dir aber im Endeffekt nix bringt! So wie du es auch schon vermutest. Daher würde ich das Gespräch mit dem AG suchen und realistisch seine und meine Belange beurteilen. Zitat Broschüre "Elterngeld und Elternzeit", Seite 75: "Ist die Arbeitgeberseite mit der Verringerung der Arbeitszeit nicht einverstanden, kann sie die Zustimmung nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, Arbeits-losengeld während der Elternzeit zu beziehen"... Gruß Sabine
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