Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Ablehnung der Teilzeit in Elternzeit diese nochmal beantragen?

Frage: Nach Ablehnung der Teilzeit in Elternzeit diese nochmal beantragen?

Katinka85

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Halli da mir hier schon so viel geholfen wurde habe ich noch eine Frage: Angenommen mein Antrag auf Teilzeit 20 std während der Elternzeit wird abgelehnt, da die Stelle sich nicht so einfach auf 2 Mitarbeiter in Teilzeit splitten lässt. ( Stelle mit 30 std pro woche,ein anderer Mitarbeiter lässt sich nicht für die restlichen 10 std finden). Kann ich dann zb Teilzeit 30 std in Elternzeit ein paar Monate später erneut beantragen da ich zb die Kinderbetreuung für mehr Stunden regeln konnte? Oder kann man lediglich 1x einen Antrag stellen und wenn dieser abgelehnt wird, hat man für die 2 Jahre Pech gehabt? Und noch eine Verständnisfrage: wenn ich mit dem Antrag auf Elternzeit ab Geburt gleichzeitig meinen Wunsch auf Teilzeit während der Elternzeit ab dem 2. Jahr anzeige, ab wann zählt dann die 4 Wochen Frist für den AG? Ab Antragseingang oder bis 4 Wochen vor Beginn der gewünschten Teilzeittätigkeit?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, klar können Sie den ANtrag später verändert noch mal stellen. Welche 4 Wochen? 7 Wochen vor Beginn Liebe Grüße NB


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