Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachträgliche Ablehnung von Teilzeit in Elternzeit

Frage: Nachträgliche Ablehnung von Teilzeit in Elternzeit

Kh86

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Liebe Frau Bader, ich bin aktuell im Mutterschutz mit dem zweiten Kind. Ich arbeite sonst 30 Stunden Teilzeit. In meiner Firma mit werden aktuell alle Mütter, die aus der Elternzeit kommen, gekündigt. Meine Chefin möchte mich auf jeden Fall behalten. Hat aber auch signalisiert, dass, sollte die Geschäftsführung anders entscheiden, ihr evtl. die Hände gebunden sind. Idee war nun, drei Jahre Elternzeit anzumelden und nach einem Jahr Teilzeit in Elternzeit wiederzukommen. Meine Chefin würde dies auf jeden Fall genehmigen. Meine Frage aber nun: Könnte man man, trotz zugestimmten Antrag, mir in einem Jahr verweigern, meine Arbeit in Teilzeit wieder aufzunehmen (z.B. aufgrund betrieblicher Gründe?) bzw. müsste ich dies in diesem Fall einklagen? Wie würde es in diesem Fall mit dem Entgelt aussehen? Meiner Meinung nach müsste dies unter Annahmeverzugslohn fallen? Ich freue mich auf Ihre Meinung. Ich werde auf jeden Fall noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Hallo, Sie haben einen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit, wenn der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Wenn Sie den Antrag also offiziell stellen muss der Arbeitgeber, um ablehnen zu können, ausführlich eine nachvollziehbare Begründung schreiben. Ansonsten sind sie dann ja schon mal in Teilzeit beschäftigt und der Arbeitgeber muss dann weiterhin Gründe nennen, um dies nicht nach der Elternzeit fortzusetzen. Liebe Grüße NB


cube

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Naja, deine Chefin sagt ja bereits, dass sie nicht das letzte Wort hat. Insofern hat sie dir keine Zusage gegeben, sondern im Gegenteil schon darauf vorbereitet, dass die GF auch anders entscheiden könnte. Ja, der AG kann durchaus aus betrieblichen/organisatorischen Gründen ablehnen. Reiche doch erst mal den Antrag überhaupt ein. Lehnt der AG dann ab, kannst du dir auch woanders innerhalb der EZ eine Stelle suchen.


Felica

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Der AG wird schon recht gute Gründe aufführen müssen warum das nicht geht. Einfach ein, machen wir nicht, geht da nicht. Du arbeitest ja außerhalb der EZ auch 30 Std. Wenn du dann, innerhalb der EZ nach einem Jahr mit 30 Std wiederkommst und das auch frühzeitig so mitgeteilt hat, wird es der AG sehr schwer haben da Argumente zu finden die dagegen sprechen. Was soll er denn dagegen sagen? Bliebe ja nur nicht viel außer, dann können wir Ihnen nicht kündigen. Den das geht nicht wenn du innerhalb der EZ arbeitest. Und dagegen könntest du vorgehen.


Kh86

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Hallo Frau Bader, das trifft alles auf meine Firma zu. Wie verhält es sich mit den dringenden Gründen? Sind diese vergleichbar mit einer betriebsbedingten Kündigung? Ich habe noch gelesen, dass, sollte der Arbeitgeber nicht zustimmen, der Antrag nach vier Wochen automatisch als bewilligt gilt. Meinerseits noch eine kurze weitere Frage: Was passiert, wenn der Antrag auf TZ Elternzeit jetzt genehmigt wird, man sich es aber in einem Jahr anders überlegt?


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