Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachträgliche Ablehnung von Teilzeit in Elternzeit

Frage: Nachträgliche Ablehnung von Teilzeit in Elternzeit

Kh86

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich bin aktuell im Mutterschutz mit dem zweiten Kind. Ich arbeite sonst 30 Stunden Teilzeit. In meiner Firma mit werden aktuell alle Mütter, die aus der Elternzeit kommen, gekündigt. Meine Chefin möchte mich auf jeden Fall behalten. Hat aber auch signalisiert, dass, sollte die Geschäftsführung anders entscheiden, ihr evtl. die Hände gebunden sind. Idee war nun, drei Jahre Elternzeit anzumelden und nach einem Jahr Teilzeit in Elternzeit wiederzukommen. Meine Chefin würde dies auf jeden Fall genehmigen. Meine Frage aber nun: Könnte man man, trotz zugestimmten Antrag, mir in einem Jahr verweigern, meine Arbeit in Teilzeit wieder aufzunehmen (z.B. aufgrund betrieblicher Gründe?) bzw. müsste ich dies in diesem Fall einklagen? Wie würde es in diesem Fall mit dem Entgelt aussehen? Meiner Meinung nach müsste dies unter Annahmeverzugslohn fallen? Ich freue mich auf Ihre Meinung. Ich werde auf jeden Fall noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Hallo, Sie haben einen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit, wenn der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Wenn Sie den Antrag also offiziell stellen muss der Arbeitgeber, um ablehnen zu können, ausführlich eine nachvollziehbare Begründung schreiben. Ansonsten sind sie dann ja schon mal in Teilzeit beschäftigt und der Arbeitgeber muss dann weiterhin Gründe nennen, um dies nicht nach der Elternzeit fortzusetzen. Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Naja, deine Chefin sagt ja bereits, dass sie nicht das letzte Wort hat. Insofern hat sie dir keine Zusage gegeben, sondern im Gegenteil schon darauf vorbereitet, dass die GF auch anders entscheiden könnte. Ja, der AG kann durchaus aus betrieblichen/organisatorischen Gründen ablehnen. Reiche doch erst mal den Antrag überhaupt ein. Lehnt der AG dann ab, kannst du dir auch woanders innerhalb der EZ eine Stelle suchen.


Felica

Beitrag melden

Der AG wird schon recht gute Gründe aufführen müssen warum das nicht geht. Einfach ein, machen wir nicht, geht da nicht. Du arbeitest ja außerhalb der EZ auch 30 Std. Wenn du dann, innerhalb der EZ nach einem Jahr mit 30 Std wiederkommst und das auch frühzeitig so mitgeteilt hat, wird es der AG sehr schwer haben da Argumente zu finden die dagegen sprechen. Was soll er denn dagegen sagen? Bliebe ja nur nicht viel außer, dann können wir Ihnen nicht kündigen. Den das geht nicht wenn du innerhalb der EZ arbeitest. Und dagegen könntest du vorgehen.


Kh86

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, das trifft alles auf meine Firma zu. Wie verhält es sich mit den dringenden Gründen? Sind diese vergleichbar mit einer betriebsbedingten Kündigung? Ich habe noch gelesen, dass, sollte der Arbeitgeber nicht zustimmen, der Antrag nach vier Wochen automatisch als bewilligt gilt. Meinerseits noch eine kurze weitere Frage: Was passiert, wenn der Antrag auf TZ Elternzeit jetzt genehmigt wird, man sich es aber in einem Jahr anders überlegt?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen.  Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...

Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit.  Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...

Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag)  nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden.  Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...