Levsk280
Guten Tag Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine Klage vorstellen. Ich habe nun gelesen dass ich auch ALG1 beantragen kann. Ich habe jadie schriftliche Ablehnung. Ab August habBetreunungspläze. Somit sind die Voraussetzungen doch gegeben oder? Wie würde das Arbeitslosengeld berechnet werden? Vom alten Gehalt? Vom fiktiven 25h Gehalt was ich bekommen hätte? Vom elterngeld? Was könnte ich sonst machen? Ich brauche das Geld Danke
Hallo, ja, Sie können sich für die Teilzeit, die Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, arbeitssuchend melden. Liebe Grüße NB
Ani123
Wie begründet ihr AG die Ablehnung von TZ in EZ? Betriebsbedingt reicht nicht. Er muss das genauer begründen. Sie schreiben, dass der BR eingeschaltet ist. Was haben die gemacht? Was wird geplant zu machen? Wann haben sie den Antrag TZ in EZ schriftlich beantragt? Wann wurde dieser vom AG abgelehnt? Wenn der Zeitraum dazwischen mehr als 4 Wochen beträgt gilt der Abreag automatisch als genehmigt. Verlieren sie nicht zu viel Zeit. Lassen Sie sich anwaltlich beraten. Das können Sie auch parallel machen zum BR. Nur auf BR verlassen würde ich nicht. Erkundigen sie sich bei der Agentur für Arbeit ob Ihnen mit der Ablehnung ALG1 zusteht. Wenn wird das auf Grundlage dem berechnet was sie wirklich arbeiten können,was in ihrem Fall 25 Wochenstunden wären. Die Agentur für Arbeit wird versuchen sie zu vermitteln. Nur wegen der Ablehnung bis EZ-Ende ALG1 beziehen geht nicht. Sie können sich auch selbst eine TZ-Stelle bei einem anderen AG suchen. Bei TZ in EZ muss ihr jetziger AG der Stelle zustimmen, wobei er das gerade nach einer Ablehnung machen sollte. Und wer weiß, vielleicht gefällt es ihnen beim neuen AG so gut, so dass sie nach der EZ regulär in TZ dort bleiben wollen. TZ in EZ bei einem AG ist somit auch eine gute Chance nochmal woanders tätig zu sein mit dem Wissen, dass es ein "Netz" der alte AG gibt. Bedenken Sie: Ihr AG kann im Nachgang zwar der TZ in EZ zustimmen, aber ihnen z. B. außerhalb der Betreuungszeiten der Kinder geben.
Levsk280
Danke für die schnelle Antwort. Das Unternehmen beruft sich auf die schlechte Umsatzlage. Die Ablehnung war fristgerecht nachv2 Wochen bei mir. Gestern sprach ich mit BR. Am Montag erhalte ich Feedback. Ich würde auch woanders arbeiten aber zum einen bin ich gut bezahlt IG metall und wer stellt denn jemand ein der teilzeit für 2 Jahre etwas sucht. Habe die gängigen Portale durch. Selbst wenn ich vermittelt werde hätte ich zumindest in der Übergangszeit dann ALG1. Ich habe bei der Agentur für Arbeit bereits um einen beratungstermin gebeten. Unsere bürozeiten sind gängig und ich wollte danach nochmal 3 Jahre elternzeit nehmen da wir zwillinge haben. Beste Grüße
KielSprotte
Hast du darauf geachtet, dass du explizit nur für ein Kind EZ eingereicht hast? Sonst läuft die EZ parallel und du hast keine 6 Jahre zur Verfügung! Frage zum Zeitplan: du schreibst " ab Sommer TZ in EZ", hast aber erst ab August Betreuungsplätze - wer übernimmt die Eingewöhnung? Werde beide Kinder sofort und gleichzeitig eingewöhnt? Oft wird das gestaffelt und in so einem jungen Alter musst du da mehrere Wochen für einplanen..... Wenn dein AG dich nicht beschäftigen kann, hole dir die Zustimmung bei einem anderen AG tätig zu werden. Solange es keine direkte Konkurrenz ist, kann er das kaum verwehren.
KielSprotte
Nachtrag; da du max 2 Jahre nach dem dritten Geburtstag nehmen kannst, hast du hoffentlich 2 Jahre für Kind A und 1 Jahr für Kind B beantragt. Dann kannst du nach drei Jahren noch einmal 3 Jahre nehmen (1 für A und 2 für B), aber eben nur dann.
Levsk280
Ich habe 2 Jahre für z2 und ein Jahr für z2 beantragt und auch die schriftliche Bestätigung. Die tagesmutter beginnt ab 1.8. Deshalb mein Antrag auf teilzeit ab 1.9. Wo soll ich denn einen adäquaten Job herbekommen mit 25h bis Mai 26 mit den theoretisch gleichen Einkünften wie bei meinem AG. Hab schon Stellenangebote geschaut da ist quasi nichts
Cpt_Elli
Die Arbeitsagentur wird wenig interessieren, ob du genau so viel verdienst wie vorher. Du muss trotzdem nachweisen, dass du dich ernsthaft um einen Job bemühst. Auch längere Fahrzeiten sind übrigens zumutbar.
Levsk280
Klar bemühen aber ich denke auch da gibt es Wege nicht die passende zu sein...
KielSprotte
Momentan ist Arbeitnehmermarkt in Deutschland - wenn du also ein bisschen flexibel bist und nicht nur forderst, sondern auch ablieferst, dann sollte das nicht unmöglich sein.
Neverland
Am Ende bleibt unterm Strich, dein AG will dich nicht. Ohne EZ würde dir evtl sogar bereits die Kündigung drohen. Also etwas neues suchen. Für wie lange ist da dann doch nebensächlich. Und ALG1 gibt es nicht beliebig lange und wird sicherlich geringer ausfallen. Dafür gibt es aktuell überall freie Arbeitsstellen. Da nichts zu finden- das wird dir niemand langfristig glauben.
Neverland
Wenn du beweisen kannst, daß TZ in EZ fest vereinbart war, kannst du natürlich versuchen den Arbeitsplatz einzuklagen. Aber ob dur damit wirklich geholfen ist?
Levsk280
Hab von meinem Chef der auf meiner Seite steht bereits erfahren dass der BR sich für mich einsetzt. Morgen bekomme ich Feedback. Wenn ich nicht da arbeite und der Lohn sich an meinem fiktiven Gehalt meines Arbeitgeber errechnet werde ich mich um ALG 1 bemühen und dann das nötigste tun in Hinsicht auf Bewerbungen etc
misses-cat
Dir ist aber schon klar das dein ALG1 nur 67% von den 25 Stunden sind und das es ALG1 nicht unendlich gibt maximal 1jahr. Erst schreibst du das du auf das Geld angewiesen bist und dann willst du nur das nötigste tun um ALG1 zu bekommen, passt nicht so ganz. Ich arbeite auch bei einem Arbeitgeber wo ich mit das meiste verdiene nach meinem Tarif Vertrag aber manchmal muss man in den sauren Apfel beißen und Einschränkungen akzeptieren
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