Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort zum obigen Thema. Ich hbe da noch eine Frage bzgl.der von Ihnen angeführten geltenden Kündigunsgfristen: innerhalb der EZ gesetzliche Kündigungsfrist und zum Ende der EZ 3 Mon. Kündigungsfrist. Es würde bei mir eine Kündigung innerhalb der EZ sein. Welche gesetzliche Kündigungsfrist ist dort maßgebend? Lt.Arbeitsvertrag habe ich 3 Monate zum Monatsende. Würde diese nicht auch innerhalb der EZ gelten? Hintergrund meiner Kündigung: Umzug in ander Region infolge Jobwechsel Mann. Würde ein Aufhebunsgvertrag mit dem alten AG Nachteile für mich bringen? Wenn ja, welche? Vielen Dank und viele Grüße Schnecke14