Mitglied inaktiv
Hallo Frau bader, nochmal ne frage zum beschäftigungsverbot in der ss wegen mobbings.Wenn mein FA ein BV ausgesprochen und bescheinigt hat,kann meine chefin das denn anfechten?Sie kann ja natürlichdann behaupten das es garnicht so sei.Darin ist sie nämlich die allerbeste,dann alles wieder abzustreiten.......Aber vorher telefonisch ständig drohungen aussprechen.Da ich es nicht mitschneiden kann,habe ich natürlich keine Beweise und stehe dann schön dumm da.Danke
Hallo, nur wenn sie nachweisen kann, dass berechtigte Zweifel bestehen. Aber eher nicht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo nein, wenn Dein FA das für nötig hält, kann Dir Dein AG gar nix. Ist auch immer die Frage, ob der FA das so da reinschreibt. Meist nehmen die da ein nette Formulierung. was weiss ich...psychische Dekompensation hat mal ein Doc bei mir geschrieben. LG Diana hab auch gerade BSV.
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