Mitglied inaktiv
Guten Abend, ich hab nach der Geburt meiner Tochter im August 2003 zwei Jahre Elternzeit genommen. Jedoch hab ich davon nur 1 Jahr genommen, weil wir dann umzogen sind und ich wieder arbeiten wollte. Aus diesem Grund hatte ich mich arbeitslos gemeldet und meinen alten Job aufgegeben. Leider dauerte die Arbeitsuche fast ein Jahr. Seit August 2005 arbeite ich nun wieder. Nun überlege ich, ob ich meine Elternzeit damit vertan habe oder ob ich die restliche Elternzeit noch nehmen kann. Falls es möglich ist, diese noch zu nehmen, bekäme ich dann nochmals Erziehungsgeld hierfür (natürlich vorausgesetzt wir würden die Kriterien für Erziehungsgeld erfüllen)? Würde ich nach der alten Regelung behandelt werden? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus. Koyo
Hallo, haben Sie sich verschreiben oder ist das Kind schon 3? Dann sieht es schlecht aus. Ansonsten: Sie können mit Frist von 8 Wo. beim neuen AG neue EZ beantragen u wieder EG beziehen (je nach ALter des Kindes). Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Danke für die Antwort. Aber nein, ich hab mich nicht verschrieben. Meine Tochter ist bereits 3. Ich war bisher der Meinung, dass ich 3 Jahre habe und die bis meine Tochter 6 Jahre ist, nehmen kann??? Hängt das vom neuen AG ab, ginge das nur beim alten AG?
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