Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal Elterngeld beim zweiten Kind

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nochmal Elterngeld beim zweiten Kind

Mitglied inaktiv

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Guten Abend Frau Bader, wir möchten gerne ein zweites Kind, unsere Tochter wurde im Dez 2009 geboren, Elterngeld habe ich ein Jahr lang bezogen. Ich werde ab März 2011 wieder arbeiten. Ist es tätsächlich so, dass ich, wenn ich jetzt während der Elternzeit wieder schwanger werden würde, nur den Mindestsatz von 300€ Elterngeld für das zweite Kind beziehen würde (würde die Elternzeit für Nr.1 dann verlängern bis zur Geburt Nr. 2)? Ist das nicht eine Benachteiligung derer die in kurzen Abständen Kinder bekommen? Und das auch auf Kosten der Kinder? MfG und vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Nein, da bist Du falsch informiert :-) Du bekommst 67% von dem, was Du die letzten 12 Monate vor dem neuen Mutterschutz verdient hast. Wenn da noch Monate von Elterngeld drin sind, dann wird der durch den Verdienst vor der ersten Kind ersetzt, Wenn Du nun wieder arbeitest, dann werden diese Monate genommen, Nur Monate in denen Du nicht arbeitest, aber auch kein Elterngeld mehr bekommst zählen als Nullrunde und ziehen den Schnitt nach unten. Somit vermutlich die Monate Januar und Februar, wenn Du nun bald schwanger werden würdest und diese dann in die Berechnung fallen. Oha, war das verständlich = Zuzüglich gibt es den Geschwisterbonus von 75 Euro bis das erste Kind 3 ist. Mütter, die also nur ein Jahr zwischen den Kindern haben, diese bekommen das gleiche Elterngeld wie für das erste, aber das schaffen wohl nur wenige denke ich :-) Von daher klare Vorteile zügiger Geburten wie ich finde. Wer kommt mit einem Kind schon auf den alten Lohn und somit gleiches EG. Wegen dem Erziehungsurlaub : Wenn Du dann verlängern willst und nicht arbeitest in der Schwangerschaft, dann ziehst Du den Schnitt natürlich ordentlich nach unten, weil die dann nur Nullrunden hast, Aber das ist eine Rechensache, die ihr für Euch entscheiden müsst. WIe lange Elternzeit hast Du denn beantragt ? Einfach verlängern geht nur, wenn man 2 Jahre am Stück hatte und dann das 3. Jahr nehmen möchte. Hattest Du nur bis März genommen, so bedarf es nun der Zustimmung des AG.


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