Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

NOCHMAL Beschäftigungsverbot

Frage: NOCHMAL Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

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Hallo, erstmal vielen Dank für die schnelle antwort.Ja ich meinte das richtige Beschäftigungsverbot,keine krankschreibung.Das der AG mich dann weiter bezahlen muß weiß ich nun aber bekommt er es von irgendeiner Stelle wieder zb KK? Oder sitz ich zu Hause und sie zahlt dafür? LG Cindy


Mitglied inaktiv

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Hi Cindy die KK zahlt da gar nix. Auch nciht an Deinen AG. Bei mir war es allerdings so das mein AG speziel für diesen FAll eine Versicherung hatte. Er hat mir also weiterhin mein Gehalt gezahlt und hat sich dieses Geld dann hinterher von seiner Versicherung geholt. Hat er keine Versicherung die dieses abdeckt dann muss er das aus seiner Tasche zahlen. Viele Grüsse Melly


Mitglied inaktiv

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Hallo Cindy, alle Betriebe die unter 20 (in Ausnahmen 30) Beschäftigte bekommen über das U-2-Umlageverfahren alle Aufwendungen wie Mutterschutzgeld, bei Beschäftigungsverboten usw von den KK ersetzt. Dafür zahlt der AG jeden Monat schon jetzt seinen Beitrag. Also mein AG hat für meine Schwangerschafts-Ausfälle nur vorstrecken müssen und hinterher alles wiederbekommen. Genauen Hinweis findest du in der Broschüre "Mutterschutzgesetz" vom Bundesministeriun BfFSFuJ Lieben Gruß Silke


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