Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe heute mit meiner KK gesprochen (BEK),ich habe erwähnt das ich Studentin bin..Eigentlich dachte ich in der Zeit wo man im Erz.-Urlaub ist zahlt man keine Beiträge,die Dame meinte das würde nicht stimmen,ich sei ja dann freiwillig versichert..??? Freiwillig versichert ist man doch erst ab einem monatl. Einkommen von ca. 6275DM oder??? Muss ich denn dan Beiträge abführen??? ciao Danny
Liebe Danny, solange ein EU nach BErzGG angenommen wird, wird die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der KK erhalten,solange ein Arbeitsverhältnis ohne Entgeltortzahlung fortbesteht.Das heißt, die KK versichert umsonst. Aber als Studentin standen Sie doch gar nicht in einem Arbeitsverhältnis! N. Bader
Mitglied inaktiv
ot
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