Mitglied inaktiv
hallo frau bader, ich bin noch in elternzeit, meine tochter ist 13 monate. ich habe 3 jahre bei meinem AG eingereicht, weil der meinte, es sei besser so, verkürzen könne ich allemal. nun wollte ich das, da wir unbedingt geld brauchen, da mein mann überraschend gekündigt wurde (im februar) und keienn neuen job gefunden hat bis dato. jetzt weigert sich mein AG und sagt, ich hätte 3 jahre genommen und er könne mir nix anbieten und so "darf" ich zu hause bleiben. kann ich in der elternzeit kündigen? mit welcher frist? oder ohne fristen?und so wenigstens ALG bekommen? könnte man die vereinbarung 3 jahre rückgängig machen und dann mit dem AG vereinbaren, dass er mich kündigt (baut derzeit eh stellen ab), so dass ich nicht in eine sperre komme? kann er das auch ohne frist (6 wochen zum quartalsende) oder muss er die einhalten? wenn ja, dann wäre es blöd, denn da müsste er mich ja bis fristablauf beschäftigen, was er nicht kann/will. wie komme ich sonst aus dem vertrag/der firma/der 3 jährigen elternzeit, ohne vor dem A-Amt geld einzubüßen? ich hoffe, das war jetzt nicht allzu konfus - nur mir schwirrt der kopf, da ab mitte september ende ist mit geld in der haushaltskasse und kein licht am ende des tunnels.... danke für ihren rat, sanni1975
Hallo, der Gesetzgeber sieht vor, dass ein AN auch ohne Zustimung des AG den EU vorzeitig beendet, wenn eine wirtschaftliche Notsituation vorliegt. Das ist bei Arbeitslosigkeit des Partners gegeben. Er muss also zustimmen. Schalten Sie das Gewerbeaufsichtsamt ein. Gruß, NB
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