Mitglied inaktiv
hallo frau bader, danke für ihre antwort vor einigen tagen. ich werde schauen, wie sich das regelt mit meinem AG. wie muss ich das verstehen, dass man in notsituation auch ohne einverständnis des AG an den arbeitsplatz zurückkehren kann? ich kann doch nicht einfach ins büro gehen und sagen, hier bin ich - wo ist mein schreibtisch?! oder? und weiter, wenn ich gezwungen wäre, selber zu kündigen, kann ich dies in der elternzeit ohne irgendwelche fristen beachten zu müssen? einfach so, von heute auf morgen? es könnte sein, dass mein mann in einem anderen bundesland einen job bekommt und wir umziehen müssten, so dass ich quasi - selbst wenn ich wollte - gar nicht mehr zu meinem jetzigen AG gehen könnte, sondern schnellstens aus dem arbeitsverhältnis raus müsste. bzw. selbst wenn ich dort noch - bedingt durch derzeitige notsituation - anfangen würde, dann doch nicht mehr arbeiten könnte, da mein mann ja in einem andern bundesland wäre ab z.b. mitte september und ich dann niemanden habe, der aufs kind aufpasst... oh mann, es ist alles so verworren, ich wünschte, ich wüsste einen plausiblen ausweg... vieeln dank für ihre erneute hilfe! liebe grüße, sanni1975
Halo, dem AG einen bRief schreiben, auf die Notlage hinweisen u Bezug auf das MuSchG nehmen Im Notfall das Gewerbeaufsichtsamt einschalten. Kü-Frist ist ganz normal. Aber dann werden Sie uU für 3 Mo. gesperrt. Gruß, NB
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