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Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 3Jahre Elternzeit beantragt. Bekomme aber nur 1Jahr Elterngeld. Kann ich nach dem Jahr eifach einen 400€ Job annehmen oder muß ich erst den Hauptarbeitgeber fragen? Und wer bezahlt nach dem Jahr die Sozialabgaben? Muß ich die selbst tragen? Liebe Grüße Diddl2103
Hallo, 1. Wenn man in EZ woanders arbeitet, muss der AG zustimmen 2. Bei einem 400er ist man weiter beitragsfrei in der Haupt-KK versichert 3. Welche Sozialabgaben meinen Sie? Da gibt es in der EZ keine Liebe Grüsse, NB
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Hallo, also einem 400€ Job muß Dein Arbeitgeber, bei dem Du die Elternzeit beantragt hast, zustimmten. Sozialabgaben hast Du während der Elternzeit keine, es sei denn Du gehst Arbeiten - dann zahlst Du diese aber ja wieder von Deinem Gehalt. Während der Elternzeit ist man kostenfrei krankenversichert, und auf die Rente wird die Zeit auch angerechnet. LG Sabine
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Hallo Sabine, Danke für die schnelle Antwort. Kann der Arbeitgeber willkürlich entscheiden ob ich das machen darf? Grüß caro
Mitglied inaktiv
prinzipiell muß der ag zustimmen, es sei denn du willst bei der konkurrenz arbeiten, dann kann er seine zustimmung verweigern.
Mitglied inaktiv
Hallo vallie, danke für die Antwort. Ich denke mal optimistisch, da ich in einer anderen Stadt arbeiten will. Ich hab aber noch ne Frage: Wann hab ich Anspruch auf Alg in bzw. nach der Elternzeit? diddl
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Hallo Frau Bader, ich meinte die allgemeinen Sozialabgaben, wie Rentenversicherung. Was mich noch interessiert ob und wann ich Anspruch auf Alg hab.
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