Liebe Frau Bader, danke für Ihre schnelle Antwort. Mir ist jedoch leider immer noch nicht klar, ob eine Vertragsverlängerung die Zustimmung des Chefs benötigt. Sie schreiben bei meinem Arbeitsvertrag handelt es sich um eine Zwecksbefristung. Durch meine Elternzeit wird jedoch der Zweck (Facharztanerkennung) nicht im befristeten Zeitrahmen (5 Jahre) erreicht sein. Daraus würde ich verstehen, dass der Vertrag bis zur Zweckserfüllung verlängert werden müsste. Oder sehe ich das falsch? Vielen Dank nochmal!
von Schlumpfine196 am 15.05.2014, 14:01