Susi-2014
Sehr geehrte Frau Bader, bei meinem ersten Kind (22.06.2014 geboren) habe ich eine Elternzeit von 3 Jahren beantragt. Nachdem ich 2015 mit meinem zweiten Kind schwanger wurde, habe ich meine Elternzeit zum Eintritt des Mutterschutz zum 17.03.2016 vorzeitig beendet. Nach Geburt meines zweiten Kindes (29.04.2016) habe ich wieder eine Elternzeit von 3 Jahren beantragt. Nun endet diese Elternzeit nächstes Jahr im April und ich möchte gern das verblieben Elternzeitjahr von meinem ersten Kind anhängen. Ich hatte dies auch schon im Antrag von der 2. Elternzeit einfließen lassen, aber nicht konkret mit Datum belegt. Muss ich das jetzt nochmal schriftlich beantragen beim AG? Und wird das auf den Tag genau angehangen? Also eigentlich wäre ich ja beim ersten Kind bis zum 21.06.20117 in Elternzeit geblieben, dass heißt ich hätte noch Anrecht auf etwa 1Jahr und 3 Monaten? Mfg
Hallo, Leider haben Sie gar kein Anrecht mehr. Sie können bis zu zwölf Monaten bis zum 8.Geburtstag von dem ersten Kind beantragen,haben aber keine Anspruch. Liebe Grüße NB
mellomania
nein. du hast nur anrecht auf ein glattes jahr. bei kindern, die vor dem 1.7.15 geboren sind, war es nur möglich, bis zu 12 monate über das 3. lebensjahr hinaus zu schieben. alles was an mehr als 12 monate übrig ist, ist verfallen. du schreibst dem arbeitgeber einfach, dass du das rest jahr von kind 1 dranhängst. und zwar vom 30.4.19 bis 29.4.20. dann sind alle reste weg
Susi-2014
Danke! Muss er dem denn zustimmen oder kann er dies auch ablehnen? Anders gefragt, schreibe ich einfach das ich das Restjahr anhänge oder Frage ich ihn in dem Schreiben und muss auf Bestätigung warten?
mellomania
hast du dir bei der vorzeitigen beendigung bestätigen lassen, dass das restjahr bis zum 8 lj aufgespart werden kann?
Susi-2014
Nein, ich habe keine Bestätigung bekommen.
mellomania
...
Ähnliche Fragen
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?