Susi-2014
Sehr geehrte Frau Bader, bei meinem ersten Kind (22.06.2014 geboren) habe ich eine Elternzeit von 3 Jahren beantragt. Nachdem ich 2015 mit meinem zweiten Kind schwanger wurde, habe ich meine Elternzeit zum Eintritt des Mutterschutz zum 17.03.2016 vorzeitig beendet. Nach Geburt meines zweiten Kindes (29.04.2016) habe ich wieder eine Elternzeit von 3 Jahren beantragt. Nun endet diese Elternzeit nächstes Jahr im April und ich möchte gern das verblieben Elternzeitjahr von meinem ersten Kind anhängen. Ich hatte dies auch schon im Antrag von der 2. Elternzeit einfließen lassen, aber nicht konkret mit Datum belegt. Muss ich das jetzt nochmal schriftlich beantragen beim AG? Und wird das auf den Tag genau angehangen? Also eigentlich wäre ich ja beim ersten Kind bis zum 21.06.20117 in Elternzeit geblieben, dass heißt ich hätte noch Anrecht auf etwa 1Jahr und 3 Monaten? Mfg
Hallo, Leider haben Sie gar kein Anrecht mehr. Sie können bis zu zwölf Monaten bis zum 8.Geburtstag von dem ersten Kind beantragen,haben aber keine Anspruch. Liebe Grüße NB
mellomania
nein. du hast nur anrecht auf ein glattes jahr. bei kindern, die vor dem 1.7.15 geboren sind, war es nur möglich, bis zu 12 monate über das 3. lebensjahr hinaus zu schieben. alles was an mehr als 12 monate übrig ist, ist verfallen. du schreibst dem arbeitgeber einfach, dass du das rest jahr von kind 1 dranhängst. und zwar vom 30.4.19 bis 29.4.20. dann sind alle reste weg
Susi-2014
Danke! Muss er dem denn zustimmen oder kann er dies auch ablehnen? Anders gefragt, schreibe ich einfach das ich das Restjahr anhänge oder Frage ich ihn in dem Schreiben und muss auf Bestätigung warten?
mellomania
hast du dir bei der vorzeitigen beendigung bestätigen lassen, dass das restjahr bis zum 8 lj aufgespart werden kann?
Susi-2014
Nein, ich habe keine Bestätigung bekommen.
mellomania
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