Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neues EZU-Gesetz, Teilzeit

Frage: Neues EZU-Gesetz, Teilzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, und noch eine Frage zum neuen Gesetz: Während des EZU hätte ich ja Anspruch auf Teilzeitarbeit; wie sieht es nach Ablauf des EZU aus? Habe ich dann auch Anspruch auf Teilzeitarbeit oder liegt es im Wohlwollen des AG, ob ich weiter Teilzeit arbeiten kann? Vielen Dank für die Antwort Kiki


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, sie schreiben in Ihren Antworten auf die Frage der Weiterbeschäftigung nach dem EU: "Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem neuen Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem A ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ab Mai 2009 2 Jahre Elternzeit genommen aber gleichzeitig zum Erstantrag auf Elternzeit auch den Antrag auf Teilzeit nach 1,5 Jahren mit Bezug auf §15 Abs.5+7(5) BEEG abgegeben. Darin steht ja, daß eine Einigung innerhalb 4 Wochen erzielt werden soll. Oder der AG lehnt innerhalb 4 Wochen ab.Ab wann gelten diese ...

Hallo Frau Bader, Mein Chef hat mir meine Anfrage auf eine Teilzeitstelle mit der Begründung "er hat im Moment keine Stelle frei" abgelehnt. Im Moment bin ich noch in Elternzeit, möchte aber wieder Arbeiten. Da ich hier schön des öfteren gelesen habe, dass er verpflichtet ist mir eine Teilzeitstelle anzubieten, möchte ich mir die Ablehnung von ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...

Hallo, ich habe noch 15 Rest Urlaubstage, die ich in Vollzeit erarbeitet habe. Dann war ich in elternzeit und beginne nun nach der elternzeit in Teilzeit (50%) zu arbeiten.  was bedeutet das für meinen Rest Urlaub? Werden die 15 Tage entsprechend meiner jetzigen Teilzeit von 50% angepasst, also auf 30 Tage? Oder muss mein Arbeitgeber mir 15 ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vo ...