Mitglied inaktiv
Hallo, und noch eine Frage zum neuen Gesetz: Während des EZU hätte ich ja Anspruch auf Teilzeitarbeit; wie sieht es nach Ablauf des EZU aus? Habe ich dann auch Anspruch auf Teilzeitarbeit oder liegt es im Wohlwollen des AG, ob ich weiter Teilzeit arbeiten kann? Vielen Dank für die Antwort Kiki
Liebe Kiki, nach dem EU besteht kein Anspruch auf verminiderte Arbeit mehr. N. Bader
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