Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage: Anspruch auf Teilzeit - neues Gesetz?!

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage: Anspruch auf Teilzeit - neues Gesetz?!

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Liebe Frau Bader, sie schreiben in Ihren Antworten auf die Frage der Weiterbeschäftigung nach dem EU: "Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem neuen Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen" Dies ist doch nur für Mütter, deren Kinder ab dem 01.01.2001 geboren sind, oder bin ich da falsch informiert! Danke für Ihre Antwort! liebe Grüße, Maren


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Maren, unabhängig vom EU gilt dieses Gesetz für alle AN. Objektiv betrachtet ist es aber nicht mehr neu. Gruß, NB


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