Liebe Frau Bader,
ich habe 2 Jahre Elternzeit beim AG beantragt. Im Antrag habe ich nichts bzgl. Teilzeit in der Elternzeit erwähnt, die wollte ich zu einem späteren Zeitpunkt festlegen und beantragen (wurde mir so vom Personaler empfohlen, damit ich flexibler bin). Nun ist es soweit - ich möchte die Teilzeit in Anspruch nehmen, etwa ab dem 11. Lebensmonat des Kindes. Der Arbeitgeber teilte mir aber beim Gespräch mit, dass sie momentan zu wenig Arbeit haben und somit keinen Bedarf für weitere Leute. Ich soll aber den Antrag trotzdem stellen und sie werden mich auf dem Laufende halten, sollte sich was kurzfristig ergeben... Naja, ich kann ja nicht 1 ganzes Jahr lang auf dem Schlauch stehen und auf Anruf warten. Schließlich ist ja das Elterngeld irgendwann weg. Meine Chefin riet dazu, mich für Alternativen umzuschauen...
Nun meine Frage - ist das rechlich korrekt?
Zur Info: Das Unternehmen ist ein Dienstleistungsunternehmen, in Deutschland besteht er aus ca. 60 Mitarbeiter. Seitdem ich und noch eine Kollegin in Elternzeit sind, wurden 3 neue Leute auf unseren beiden Positionen eingestellt und plötzlich sind die geplanten Projekte wohl gescheitert. Nun haben sie nicht mal für die bestehenden Leuten genug Arbeit, deswegen wäre ich ja "on the top".
Danke im Voraus.
von
ani4ka
am 20.02.2020, 17:04
Antwort auf:
Anspruch auf Teilzeit während Elternzeit
Hallo,
wenn Ihr AG mehr als 15 AN hat, haben Sie Anspruch auf die TZ-Stelle, es sei denn, es stehen betriebliche Gründe entgegen. Arbeitsmangel kann dazugehören.
Sie haben Anspruch auf ArbGeld 1 für diese Tätigkeit und können mit Zustimmung des Ag woanders arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.02.2020
Antwort auf:
Anspruch auf Teilzeit während Elternzeit
Ja, lass es dir schriftlich geben. Dann kannst du anteilig über die Stunden über welche du arbeiten willst ALG1 beziehen. Bis du eine geeignete Stelle für die EZ gefunden hast.
von
Felica
am 20.02.2020, 17:10
Antwort auf:
Anspruch auf Teilzeit während Elternzeit
du kannst aber , wie die chefin sagte, woanders die tz in ez arbeiten. sie werden das dann ja genehmigen, sofern es keine direkte konkurrenz gibt. du suchst dir was, holst dir die genehmigung vom ag und arbeitest dann dort. befristet auf die ez bis zu 30 h
von
mellomania
am 20.02.2020, 21:32
Antwort auf:
Anspruch auf Teilzeit während Elternzeit
Ich danke Euch für die Antworten. Allerdings hätte ich mir einen jüristischen Auskunft gewünscht, ob das rechtlich korrekt vom Arbeitgeber ist und ob sich lohnt sich beim Anwalt zu melden. Denn laut der Info auf dem Familienportal kann man vom Arbeitgeber verlangen in Teilzeit zu arbeiten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.
- Sie arbeiten bei diesem Arbeitgeber schon länger als 6 Monate ohne Unterbrechung.
- Dort sind in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Auszubildende und andere Personen in Berufsbildungsmaßnahmen werden nicht mitgezählt.
- Sie möchten mindestens 2 Monate lang arbeiten, und zwar mindestens 15 und maximal 30 Stunden pro Woche.
- Es gibt keine dringenden betrieblichen Gründe, die gegen Teilzeit sprechen. Es wären zum Beispiel dringende betriebliche Gründe, wenn der Arbeitsplatz für Teilzeit nicht geeignet ist.
Alle Voraussetzungen sind meiner Meinung nach erfüllt. Nur bei den "dringende betriebliche Gründe" bin ich mir nicht sicher, ob das bei mir überhaupt zutrifft...
von
ani4ka
am 25.02.2020, 19:14