Liebe Frau Bader, auf meine Frage Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Mitte Oktober 2017 geboren und ich habe zwei Jahre Elternzeit angemeldet. Im November 2018 wird sie bei der Tagesmutter eingewöhnt. Ab Januar 2019 arbeite ich wieder Teilzeit in Elternzeit so 20-22 Std. Im September 2019 sollte sie dann in die Krippe gehen, dafür bräuchte ich nochmal 4 Wochen Eingewöhnungszeit. Wenn ich nun meinen Teilzeit in Elternzeit Antrage abgebe und die Unterbrechung im September 2019 sofort mit anzeige, muss mir der Arbeitgeber das dann genehmigen oder ist es Good-Will? Das dritte Jahr Elternzeit möchte ich auch in Teilzeit nehmen - wenn diese Info wichtig gist. Liebe Grüße Haben Sie mir folgende Antwort gegeben: Hallo, Sie können doch Teilzeit in Elternzeit bis August 2019 beantragen. Dann bleiben sie im September zu Hause im Oktober gehende wieder arbeiten. Ach so, ich lese gerade, sie wollen das dritte Jahr auch noch beantragen. Darauf haben Sie keinen Anspruch. Gleichwohl können Sie doch mit dem Antrag auf Verlängerung neue Elternzeit beantragen. Oder, damit der Arbeitgeber besser planen kann, Sie stellen dem Arbeitgeber direkt das Gesamtkonzept vor, beantragen die Verlängerung der Elternzeit und den einen Monat eben volle Elternzeit Liebe Grüße NB Ich habe dazu nochmals eine Frage: Wieso ist das dritte Jahr Elternzeit weg, wenn ich Teilzeit in Elternzeit nur bis August 2019 beantrage? Also - wenn ich es so mache: Antrag 2 Jahre von Oktober 2017 bis Oktober 2019 -> bereits stattgegeben dann Teilzeitwunsch 01.01.2019 bis 31.8.2019 Sept 2019 wäre dann wieder normale EZ Dann Beantragung drittes Jahr Elternzeit ab Okt 2019 und das TZ in EZ. Ich werde das Konzept so dem AG vorstellen und ibn zuversichtlich, dass er mir es auch gewährt. Mich würde aber trotzdem interessieren, ob er ablehnen kann. Liebe Grüße
von happybaby14 am 22.03.2018, 11:38