Anspruch auf Arbeitsplatz in Eltern-Teilzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Arbeitsplatz in Eltern-Teilzeit?

Hallo, Die 2-jährige Elternzeit für mein 2. Kind endet im Januar. Ab 1.10. wollte ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten und hatte das vor Beginn der Elternzeit so angekündigt. Als ich mich mehrere Monate vor dem 1.10. mit meinem Abteilungsleiter in Verbindung setzte, um die Details für die Rückkehr zu klären, wurde mir mitgeteilt, dass aufgrund von Umstrukturierung und Personalabbau meine Stelle nicht mehr verfügbar ist, voraussichtlich wird auch die Abteilung aufgelöst. Es läge nun an mir, mich auf intern ausgeschriebene Stellen zu bewerben, um meine Arbeit wieder aufnehmen zu können. Ich habe daher noch keinen verbindlichen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt und mich damit arrangiert, dass ich voraussichtlich vor Januar nicht arbeiten werde. Bei den internen Bewerbungen auf die ausschließlich als Vollzeitjobs ausgeschriebenen Stellen konkurriere ich als Ingenieurin mit in Vollzeit arbeitenden Männern, kann aber aufgrund meines Arbeitswegs und der Betreuungszeiten meiner Kinder nur Teilzeit arbeiten. Ab Januar wollte ich die aufgeschobenen 12 Monate meines älteren Kindes für Teilzeit in Elternzeit nutzen. Diesen Elternzeitantrag habe ich noch nicht gestellt. Meine Fragen: - Habe ich Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit oder nur auf die "0 Arbeitsstunden-" Elternzeit und anschließend meine Vollzeitstelle? - Muss mein Arbeitgeber mir bei der internen Stellensuche helfen bzw. sich darum kümmern, dass ich zum Zeitpunkt der Rückkehr (möglichst in Teilzeit) einen Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder einem anderen Bereich bekomme? - Muss ich diese Bewerbungen, wie von meinem Abteilungsleiter vorgesehen, in meiner Freizeit machen oder muss mein Arbeitgeber mir die Zeit, die ich für die Bewerbungen benötige, als Arbeitszeit bezahlen? Danke im voraus für Ihren Rat!

von SKP am 18.09.2019, 10:46



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitsplatz in Eltern-Teilzeit?

Hallo, wenn der Ag mehr als 15 An hat und keine wichtigen betrieblichen gründe entgegenstehen, muss der Ag Sie beschäftigen. Grund kann nicht sein, dass Sie sich nicht auf eine andere Stelle beworben haben - diese muss der Ag im Rahmen des Direktionsrechtes zuweisen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2019



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitsplatz in Eltern-Teilzeit?

Der AG kann deinen TZ-Antrag in EZ aus betrieblichen/organisatorischen Gründen ablehnen - muss dir dann aber erlauben, bei einem anderen AG innerhalb der EZ zu arbeiten. Grundsätzlich zählen mündliche Absprachen nicht, wenn du sie nicht nachweisen kannst. Du tust also gut daran, einen ordentlichen schriftlichen Antrag auf TZ in EZ zu stellen. Mit "voraussichtlich"/"x hat ja gesagt, dass ..." hast du halt nichts in der Hand und schneidest dir evt. ins eigene Fleisch. Im Anschluss an die EZ hast du Anspruch auf deine alte oder eine vergleichbare Position. Willst/Kannst du nur TZ arbeiten, musst du auch das beantragen. Auch hier kann der AG aus og. Gründen ablehnen. Wird die Abteilung geschlossen, kann der AG aus betrieblichen Gründen kündigen. Bewerbungen musst du natürlich in deiner Freizeit schreiben. Es ist ja deine eigene Entscheidung, ob du dich bewerben willst oder nicht. Dein Arbeitsweg ist übrigens auch deine Sache - der AG ist nicht dafür zuständig, deine evt. lange anfahrt irgendwie einzuplanen oder zu berücksichtigen. Ebenso ist die Betreuung der Kinder Privatsache. Natürlich kann man KiGa-Öffnungszeiten nicht ändern und ist dadurch oftmals gezwungen, auf TZ zu wechseln. Möchtest du selbst aber deine Kinder zB nur Halbtags in den KiGa geben oder nicht in der OGS anmelden, ist auch das deine persönliche Entscheidung, auf Grund derer der AG dir nicht entgegen kommen muss.

von cube am 18.09.2019, 12:16



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Anspruch auf meinen Arbeitsplatz

Guten Tag Frau Bader, ich habe für unser erstes Kind 2 Jahre Elternzeit beantragt, für mich wurde eine Elternzeitvertretung für 3 Jahre eingestellt (lange bevor ich definitiv gesagt habe wie lange ich weg sein werde). Diese Vertretung hat jetzt in meinem 1. Jahr der Elternzeit gekündigt und ich würde meinen Job nach Ablauf des ersten Jahres ge...


Beamtin- Anspruch auf alten Arbeitsplatz/Beihilfe während Elternzeit

Meine erste Frage: Habe ich als Beamtin (Bund) einen Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz nach ca. 6- 12 Monaten Elternzeit? Oder nur auf einen gleichwertigen, der aber weiter entfernt ist. zweite Frage: Ist mein Mann während der 2 Monate Väterzeit beihilfeberechtigt? (BH-Stelle meint Nein, weil kein Mindestverdienst, bzw. Mindestarbeitszeit vo...


anspruch auf alten arbeitsplatz (minijob) nach elternzeit - II

Hallo Frau Bader, die Frage, ob ein anspruch auf einen alten arbeitsplatz (minijob) nach elternzeit besteht, haben Sie mir bereits mit ja beantwortet. Würden Sie mir evtl. die gesetzliche Quelle hierzu nennen, auf die ich ggf. zurückgreifen kann, da ich bereits öfters gehört habe, dass der Anspruch beim Minijob nicht gegeben ist. Vielen Dank...


Anspruch auf alten Arbeitsplatz nach Erziehungsurlaub

Hallo, ich arbeite im öffentlichen Dienst und bin Teilzeitbeschäftigt (50% unbefristet). Als ich mit meiner Tochter schwanger war (damals war ich Vollzeit beschäftigt) wollte ich auch, dass man mir meinen Arbeitsplatz zu 50 % 1 Jahr freihalten möge, dies wurde aber gleich abgelehnt. Meine Stelle wurde ausgeschrieben und mit einer Kollegin neu...


Anspruch auf Firmenwagen und gleichwertigen Arbeitsplatz nach Elternzeit?

Hallo Frau Bader, ich habe letztes Jahr im März.2012 einen Sohn bekommen und bin danach für 1 Jahr in Elternzeit gewesen. Jetzt habe ich im März.13 wieder angefangen zu arbeiten. Vor der Elternzeit habe ich Vollzeit (40 Std) gearbeitet und jetzt arbeite ich nur 20 Std die Woche. Ich habe nur eine "Änderung zum bestehenden Arbeitsvertrag" unter...


Anspruch auf Arbeitsplatz nach Umzug

Hallo Frau Bader, ich bin mit Geburt meiner Tochter zu meinem Lebensgefährten in eine andere Stadt gezogen. Mein damaliger Chef hat Kenntnis davon erhalten noch während meiner Schwangerschaft, dass ich weder auf meinen alten Arbeitsplatz noch meine Leitende Position nach Beendigung meiner EZ in Anspruch nehmen werde, zudem hab habe ich der Chefin...


Anspruch auf den alten Arbeitsplatz nach der Elternzeit in Kita

Hallo, ich arbeite als Erzieherin in einer kleinen Einrichtung. Als ich ins Beschäftigungsverbot ging,ging auch eine Kollegin von mir.Ihre Stelle wurde sozusagen gestrichen und meine neu und unbefristet besetzt. Jetzt wird in dieser Einrichtung nur noch zu dritt gearbeitet und dementsprechend wurde die Stundenzahl für die Mitarbeiter erhöht. ...


Habe ich noch Anspruch auf meinen Arbeitsplatz nach der zweiten Elternzeit?

Hallo! Zurzeit befinde ich mich im zweiten Jahr meiner Elternzeit von meinem ersten Kind. Bin jetzt wieder schwanger. Die erste Elternzeit habe ich nun so gekündigt, dass ich nahtlos in Mutterschutz gehen kann und dann nach dem Mutterschutz wieder bis zum zweiten Lebensjahr des zweiten Kindes in Elternzeit bin. Nun habe ich erzählt bekommen dass m...


Versetzung am Arbeitsplatz - trotzdem Anspruch auf Lohn?

Hallo Frau Bader, In meinem Job habe ich zwei Gehälter. einmal bekomme ich mein normales Gehalt über meinen Chef, als Arbeitgeber. Auf diesem Lihnzettel steht Gehalt. Dann bekomme ich zusätzlich eine Art Provision bzw Umsatz auf geringfügig Beschäftigte über den Lohnzettel seiner Frau, also Arbeitgeberin, bis zu 450 Euro, auf diesem Lohnzettel ste...