Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf meinen Arbeitsplatz

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch auf meinen Arbeitsplatz

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Guten Tag Frau Bader, ich habe für unser erstes Kind 2 Jahre Elternzeit beantragt, für mich wurde eine Elternzeitvertretung für 3 Jahre eingestellt (lange bevor ich definitiv gesagt habe wie lange ich weg sein werde). Diese Vertretung hat jetzt in meinem 1. Jahr der Elternzeit gekündigt und ich würde meinen Job nach Ablauf des ersten Jahres gerne wieder haben. Allerdings im 2. Jahr der Elternzeit und nur Teilzeit (ca. 75%). Meine Frage: habe ich ein Vorrecht auf die Stelle, wenn ich mich darum bewerbe? Ein Teilzeitantrag den ich vor der Kündigung meiner Vertretung gestellt habe wurde abgelehnt, da kein Bedarf war (ist ja jetzt dann wieder vorhanden). Vielen Dank für Ihre Antwort. Grüße summoner


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie in EZ TZ arbeiten wollen, muss der AG betriebliche Gründe zur Ablehnung haben. Wenn er jetzt eine neue Kraft einstellt (er muss ja die Zeit überbrücken), könnte das ein Grund sein Liebe Grüsse, NB


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