EvaMaria33
Meine erste Frage: Habe ich als Beamtin (Bund) einen Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz nach ca. 6- 12 Monaten Elternzeit? Oder nur auf einen gleichwertigen, der aber weiter entfernt ist. zweite Frage: Ist mein Mann während der 2 Monate Väterzeit beihilfeberechtigt? (BH-Stelle meint Nein, weil kein Mindestverdienst, bzw. Mindestarbeitszeit vorliegt:)
Hallo, Die erste Frage ist ja schon beantwortet. Zur zweiten Frage: Ist Ihr Ehemann denn auch Beamte oder über Sie beihilfeberechtigt? Liebe Grüße, NB
Gucci75
Deine erste frage kann ich beantworten: Du hast max. einen Bestandschutz von 6Mon., danach kann dein alter Arbeitsplatz wieder besetzt werden. Du hast lediglich Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz, der u.U. auch weiter entfernt liegen kann.
EvaMaria33
Mein Mann ist auch Beamter, privatversichert mit Beihilfeanspruch. Von diesem Bestandschutz habe ich auch schon mal gehört, man sagte damals zu mir, das sei nur eine "mündliche" Regelung, da gäbe es kein Gesetz dafür, man könne nicht darauf bestehen.
SumSum076
Mütter in Elternzeit sind auch Beihilfeberechtigt. Warum sollte das bei Vätern anders sein? "b. Beihilfe Während der Elternzeit besteht Anspruch auf Beihilfe nach der Verord-nung über Beihilfe in Krankheits-, Pfl ege- und Geburtsfällen (Bundesbei-hilfeverordnung – BBhV). Es wird der Beihilfebemessungssatz zugrunde gelegt, der dem Elternteil am Tag vor Beginn der Elternzeit zustand." gefunden bei: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2010/mutterschutz_elternzeit.pdf?__blob=publicationFile Gruß Sabine
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