Mamminka
Hallo Frau Bader, bedingt durch Beschäftigungsverbot, Mutterschutz und Elternzeit sind mir 9 Urlaubstage verblieben. Ich habe 32 Std an 4 Tagen/Woche gearbeitet. Die 4 Tage - Woche ist vertraglich fixiert. Ein Urlaubstag umfasste also 8 Std. Nun werde ich ab September WÄHREND MEINER ELTERNZEIT für 25 Std./Woche an 5 Tagen wieder arbeiten gehen. 1. Bis wann muss ich den Urlaub abgelten? 2. Bleiben mir die 9 Urlaubstage oder wird hier etwas umgerechnet, da sich sowohl Arbeitsstd. als auch Arbeitstage/Woche ändern? Besten Dank vorab.
Hallo, 1. Abgelten kann den Urlaub nur der Arbeitgeber. Sie meinen den Urlaub nehmen? Das geht noch nach der Elternzeit. 2. Sie nehmen den Urlaub besser nach der Elternzeit, denn dieser ist in Vollzeit abzurechnen dann sind sie für diese Zeit nicht in Elternzeit. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Vielen Dank! Und was passiert mit dem Urlaub, wenn ich auch nach der Elternzeit die Arbeitszeit auf 25 Std./Woche reduzieren? Das überlege ich nämlich stark, da ich nicht nur Arbeitnehmerin und Mutter, sondern auch noch Studentin bin (postgraduales Studium).
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