maiba
Liebe Frau Bader, Ich habe in kurzer Zeit zwei Kinder bekommen, dazwischen war ich nicht arbeiten, hatte BV. Vor dem ersten Kind war ich Vollzeit arbeiten und aus der Zeit (2015) stehen noch 17 Resturlaubstage aus. Mein zweites Kind kommt an seinem 2. Geburtstag, an meinem ersten Arbeitstag am 03.06.2019 in den Kindergarten. Damit ich die Kiga-Eingewöhnung organisieren kann, plane ich meine restlichen 17 Urlaubstage ab 03.06.2019 zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich, gleich mit Urlaub zu beginnen? Ich möchte mich vorab bei Ihnen informieren, bevor ich die Variante meinem AG vorschlage. Und dazu habe ich in meiner Elternzeit weiteren Urlaub angesammelt, der aber um ein zwölftel gekürzt werden darf. Wie sieht es mit Urlaubsanspruch bzw Kürzung im Mutterschutz und BV aus? Im voraus besten Dank für ihre Rückmeldung. Beste Grüße Maica
Hallo, grundsätzlich erwerben Sie für jeden Monat, den sie nicht komplett in Elternzeit sind, Urlaubsansprüche. Sie können den Urlaub direkt nach dem Elternzeitraum beantragen, einen Anspruch gibt es aber nicht. Liebe Grüße NB
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Guten Tag Frau Bader Ich habe eine Frage bzgl. Urlaubsanspruch während der Elternzeit. 1. Kind geboren: 10.10.17 Elternzeit bis 09.10.20 Zwischenzeitlich schwanger während Elternzeit 2. Kind geboren 12.12.19 Elternzeit bis 11.12.21 Leider habe ich es versäumt meine 1. Elternzeit zu beenden und habe quasi den AG Zuschuss für den 2. Mut ...
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