julebule81
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich seit Juli 2014 in Elternzeit und habe meine Urlaubstage für 2014 bereits vor der Elternzeit aufgebraucht. Meine Elternzeit endet am 19.5.2016. Nun arbeite ich seit dem 1.1.2016 bis zum Ende meiner Elternzeit wieder in Teilzeit (14 Std./Woche verteilt auf 2 Tage) bei meinem Arbeitgeber, ab dem 20.5. dann 32 Std./Woche (verteilt auf 5 Tage), und würde gerne wissen, wie ich meinen Urlaubsanspruch für dieses Jahr berechnen muss. Der betriebsübliche Urlaubsanspruch ist 30 Tage im Jahr. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und freundliche Grüße Julia Mickstein
Hallo, Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei. Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde. Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das. Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu. Liebe Grüsse, NB
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