Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch während Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch während Elternzeit

ODonoghue

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Hallo, hoffentlich kann mit jemand helfen: Ich arbeite seit Juni auf 450€ bei meinem AG, vor der EZ war ich Vollzeit mit 27 Tagen Urlaub im Jahr. Im ersten Vertrag den ich im Juni bekommen habe stand 24 Tage Jahresurlaub, ein paar Tage später hab ich einen neuen Vertrag bekommen in dem stand das es eine befristete Änderung meines Vertrages vom 1.1.17 ist. Über Urlaub steht nur das der AG ihn um 1/12 kürzt ( dieser typische Paragraph aus dem BEEG) nichts mehr von 24 Tagen etc. und als letzter Satz das der egtl GFB Vertrag damit aufgelöst ist. Ich arbeite zwei Tage die Woche, kann mir jemand sagen wie viel Tage Urlaub mir jetzt zu steht? Danke :-)) LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, während der Elternzeit ruht die hauptberufliche Tätigkeit. Deshalb ruht auch der Urlaubsanspruch. Für den Mini Job haben Sie jedoch auch Urlaubsanspruch. Dabei kommt es darauf an, an wie viel Tagen sie wie viel arbeiten. Da muss dann der andere Urlaubsanspruch im Dreisatz runter gerechnet werden. Liebe Grüße NB


mellomania

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in der reinen elternzeit steht dir kein urlaub zu. also für jeden monat, den du komplett in ez bist, kürzt der AG. was möchtest du jetzt wissen? wieviel urlaub du an sich hast? oder wieviel urlaub du noch hast? dazu müsste man wissen, seit wann du in ez bist, wann der mutterschutz begann...


Felica

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Wofür steht die Abkürzung GFB? Hast du das bereits unterschrieben?


Felica

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Falls du nichts anderes unterschrieben hat, werden deine 27 Tage Jahrsurlaub per Dreisatz runtergerechnet. Ich vermute mal du hattest vorher eine 5-Tage-Woche. Nun halt eine 2 Tage-Woche. Dann müssten das 10,8 bzw 11 Tage Urlaub sein welche dir zustehen. Entscheidend ist nicht wie viele Stunden man arbeitet, sondern die wöchentlichen Arbeitstage.


ODonoghue

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Guten Morgen, Ja erst hab ich unterschrieben da stand 24 Tage drin! Dann aber gab es ne Änderung in dem dann stand das es nur eine befristete Änderung meines egtl Vertrages vom 1.1.17 ist. Dort hab ich 27 Tage Urlaub.Jetzt arbeite ich zwei feste Tage die Woche uns der andere Vertrag ist aufgehoben. Gfb ist die Abkürzung für geringfügig beschäftigte ;-)


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