leoma
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frage, habe ich während der Elternzeit Urlaubsanspruch? also 1 Jahr Elternzeit = 24 Urlaubstage - mehr nach der Elternzeit (?) Ich habe diesen Text gefunden bin mir aber nicht sicher wie dieser zu verstehen ist. während der Elternzeit in Vollzeit fällt der normale Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers an. Dieser kann jedoch anteilig durch den Arbeitgeber für die Zeitdauer des Fehlens gekürzt werden Also sofern der Arbeitgeber keine Kürzung vorgenommen hat, habe ich weiter Anspruch auf diese Tage, verstehe ich das richtig ? mfg
Hallo, Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Wenn er das nicht tut, besteht der Anspruch. Aber er wird das sicherlich im Ergebnis tun. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn du Elternzeit hast und komplett zu Hause bist, dann hast du doch ohnehin schon 365 Tage im Jahr frei. Was willst du dann, Urlaub vom Urlaub? Nein, während Elternzeit ruhen Urlaubsansprüche genauso wie Gehaltsansprüche.
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