netteKlarinette
Hallo und vielen Dank für Ihre Arbeit hier. Folgender Fall: Kind hat bald den 3. Geburtstag und das betreffende Elternteil hat bisher im Leben des Kindes -noch keinen Tag Elternzeit genommen und -keinen Tag Teilzeit in Elternzeit oder Teilzeit gearbeitet. Wenn in zwei Jahren, im 5. Lebensjahr, noch Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit bestehen soll, muss dies noch vor dem dritten Geburtstag beim AG angekündigt werden? Muss also dem AG noch vor dem 3. Geburtstag die Übertragung von EZ auf die Zeit nach dem 3. Geburtstag mitgeteilt werden oder kann diese, weil noch kein Elternzeitantrag gestellt wurde in zwei Jahren „ohne Vorwarnung“ mit 13 Wochen Vorlauf beantragt werden?
Hallo, nein. Die Antragsfrist beträgt aber 13 Wochen, das Elternteil kann nach dem 3. Geb noch bis zu 24 Monate nehmen. Liebe Grüße NB
Ani123
Die EZ kann "ohne Vowarnung" dem AG auch nach dem 3. Geburtstag mitgeteilt werden.
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