Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit

Hallo und vielen Dank für Ihre Arbeit hier. Folgender Fall: Kind hat bald den 3. Geburtstag und das betreffende Elternteil hat bisher im Leben des Kindes -noch keinen Tag Elternzeit genommen und -keinen Tag Teilzeit in Elternzeit oder Teilzeit gearbeitet. Wenn in zwei Jahren, im 5. Lebensjahr, noch Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit bestehen soll, muss dies noch vor dem dritten Geburtstag beim AG angekündigt werden? Muss also dem AG noch vor dem 3. Geburtstag die Übertragung von EZ auf die Zeit nach dem 3. Geburtstag mitgeteilt werden oder kann diese, weil noch kein Elternzeitantrag gestellt wurde in zwei Jahren „ohne Vorwarnung“ mit 13 Wochen Vorlauf beantragt werden?

von netteKlarinette am 18.01.2023, 12:50



Antwort auf: Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit

Hallo, nein. Die Antragsfrist beträgt aber 13 Wochen, das Elternteil kann nach dem 3. Geb noch bis zu 24 Monate nehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2023



Antwort auf: Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit

Die EZ kann "ohne Vowarnung" dem AG auch nach dem 3. Geburtstag mitgeteilt werden.

von Ani123 am 18.01.2023, 13:46



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