Lindaa
Hallo Ich versuche mal mein Problem zu erklären. Ich bin Schwanger befinde mich derzeit durch Corona im Beschäftigungverbot. Soweit ich verstanden habe darf man mich jetzt nicht in den Urlaub schicken und dadurch würde ich meinen kompletten Urlaubsanspruch behalten und mitnehmen können, bis nach der Elternzeit. DASS hoffe ich schon mal richtig verstanden zu haben. Jetzt aber zur eigentlichen Frage wenn ich bei 2 Jahren Elternzeit nach einem Jahr wieder in Teilzeit anfange, also Teilzeit in Elternzeit arbeite. Muss ich meinen Resturlaubsanspruch dann in diesem Jahr bis zum 31.12 nehmen Oder kann ich ihn tatsächlich mit bis nach ende der Elternzeit, also nach Ende der 2Jahren, aufheben? Ich hatte dass selbe beim ersten Kind vor 2 Jahren schon einmal da musste ich ihn bereits in der teiltzeit nehmen da handelte es sich aber nur um 8 Tage diesmal würde es sich um über 35 Tage handeln wenn man die Ansprüche aus dem Mutterschutz dazurechnet.. Es wäre wichtig zu wissen, da dies natürlich dann meine Ansprüche auf mein Elterngeld ändern würde da es Urlaub aus Vollzeit ist. Puhh ich hoffe dass meine Frage verständlich ist. Und freue mich schon mal auf eine Antwort. Vielen Dank Linda
Hallo, VZ-Urlaub muss in VZ genommen werden, was in der EZ nicht möglich ist. Ansonsten kann der VZ-Urlaub im Dreisatz auf TZ heruntergebrochen werden. Sie haben nach § 17 BEEG Anspruch, den Urlaub nach der EZ (bis zum Ablauf des Folgejahres) zu nehmen. Liebe Grüße NB
Felica
Nein, Resturlaub verfällt erst im Folgejahr nach der Elternzeit. Selbst wenn du also in der EZ arbeitest, verfällt da nichts, weil der eigentliche Vertrag ja noch ruht und du so gesehen für die EZ einen neuen Vertrag hast. Außerdem muss VZ-Urlaub auch in VZ genommen werden, bzw wenn das nicht möglich ist, muss der der entsprechend umgerechnet werden so das du da keinerlei Verlust hast. Bist du in der ET daheim und arbeitest gar nicht, dann verfällt der erst recht nicht. Sollte dein Kind also 2020 kommen, du 2 Jahre EZ einreichen, dann hättest du Zeit bis zum 31.12.2023 den Urlaub zu nehmen. Das blöde ist, das das viele AG nicht wissen. Und auch das Wissen der Personaler ist da mitunter die Katastrophe. Deinen Teil auf das EG verstehe ich allerdings nicht. Den auf das EG hat das gar keinen Einfluss. Außer du würdest den Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit nehmen. Davon würde ich aber eh abraten, denn mit 35 Tagen hättest du mehr als einen Monat, aber weniger als 2 Monate und würdest damit wohl EG verschenken. Den das muss immer in ganzen Lebensmonaten erfolgen.
Lindaa
Danke für die Information. Ja es stimmt unsere Personaler wissen leider nicht wirklich Bescheid. Wegen der Elterngeld Berechnung ich will Elterngeld plus beantragen und ich meine wenn ich in teilzeit arbeite dann wird mir dass was ich verdient habe mit meinem Anspruch verrechnet. Ich würde ja im falle des Vollzeiturlaubs mehr bekommen als ich in teilzeit verdienen würde.
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