Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neuerdings Anspruch auf betreuungsorientierte Arbeitszeiten ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Neuerdings Anspruch auf betreuungsorientierte Arbeitszeiten ?

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Hallo Meine Mutter erzählte mir gestern , dass sie von einer Frau gehört hat, die darauf geklagt hat nach der Elternzeit am Vormittag zu arbeiten. Mit Erolg, der AG müsse die Schichten an die Kinderbetreuung anpassen. Bisher war das ja nicht so. Weiß jemand etwas darüber, ich finde online nichts .... Wenn das stimmt, dann wäre ja sehr vielen Frauen sehr geholfen.


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hallo ist es nicht so das ab einer mitarbeiter zahl von 15 personen, das ermöglicht werden muss? ich schätze mal das da nach einzelfall entschieden wird!


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Soweit ich weiß muss man seinen Arbeitsplatz ab 15 Mitarbeiter wiederbekommen. Aber bisher war es, meine ich, so, dass der Arbeitsplatz oder vergleichbarer Job in der Firma sicher war, aber eben nicht spezielle Zeiten, es sei denn diese waren im Ursprungsvertrag festgehalten.


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Hallo, ich habe jetzt auch auf die Schnelle dazu nichts im Netz gefunden... Nur etwas von einemberliner Gericht, aber da ging es um Unterhaltszahlungen und dass deswegen die Mutter nicht VZ arbeiten muss. Allerdings hat man IMMER den Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz nach der EZ, egal wieviele AN der Betrieb hat! Viele Grüße Désirée


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Der Anspruch auf Teilzeit war bei einer bestimmten Firmengröße, oder ? Weia, mein Gedächnis :-)


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http://www.kostenlose-urteile.de/LAG-Schleswig-Holstein-Teilzeitbeschaeftigte-koennen-nicht-pauschal-zur-Arbeit-in-der-Nachmittagsschicht-verpflichtet-werden.news10762.htm LG, bobcat


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Danke !!! Hoffe es nicht zu gebrauchen, aber abspeichern sichert ab :-)


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