Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Mir bereitet der Gedanke an das Ende meiner Elternzeit großes Bauchweh und hoffe auf Ihre Hilfe. Im August endet nach 3 Jahren die Elternzeit meines 2. Kindes. Ich habe schon immer einen Vertrag über 20 Stunden/Woche gehabt, mit der festgelegten Arbeitszeit von 14 bis 18 Uhr. Diese Zeiten sind mit der Betreuung nicht mehr machbar. Ich weiß, dass meine Vorgesetzte mich nicht gerne zurück haben möchte. Möglich wäre es aber, auch am Vormittag zu arbeiten, da das Büro von 8 bis 18 Uhr besetzt sein muss. Allerdings ist es schwierig für nachmittags jmd zu finden, bzw nicht gerne gesehen, wenn jmd von der "Nachmittagsschicht" vormittags arbeiten will. Hab ich irgendeinen Anspruch? Andernfalls wäre die Alternative Kündigung. Vielen Dank im Voraus
Hallo, leider kein Anspruch, zumal es explizit in Ihrem Vertrag steht. Nur, wenn der Ag zustimmt. Liebe Grüße NB
peekaboo
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Guten Tag Frau Bader! Ich befinde mich aktuell noch bis 10.07.2024 in Elternzeit für unser erstes Kind und habe dann 2 Jahre Elternzeit aufgebraucht. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz würde am 01.09.2024 beginnen. Ich lese überall, dass man bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit wieder Anspruch auf Mutterschaftsleistungen ha ...
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