Mitglied inaktiv
Hallo! Vor etwa 5 Jahren habe ich aufgehört zu arbeiten und bin in die "Babypause" gegangen - kurz bevor mein 1. Kind zur Welt kam. Nun, knapp 2 Jahre nach der Geburt meines 2. Kindes im Jahre 2008 habe ich meinem Chef gegenüber das Interesse bekundet, wieder zu arbeiten - allerdings nur in Teilzeit. Mein Chef hat einen neuen Vertrag ausgearbeitet in dem geregelt ist, dass ich künftig 90 Stunden im Monat arbeite (früher 172 Stunden). Bleibt der alte Vertrag dennoch bestehen oder kann mein Chef mich -dauerhaft- auf diese Stundenzahl herunterschrauben. Oder anders ausgedrückt: Wenn es mir wieder möglich ist, in Vollzeit zu arbeiten, kann ich dann auf meinen alten Vertag pochen oder verliert dieser nun seine Gültigkeit? Mit freundlichen Grüßen Renate
Hallo, beides ist möglich - es kommt darauf an, was Sie vertraglich vereinbaren Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Hallo, Kommt drauf an.... Wie ist es im vertrag formuliert? Dass es für die Elternzeit gilt oder dass der alte Vertrag ersetzt wird? Und was wann DIR möglich ist, interessiert weder Gesetzgeber noch Arbeitgeber. Es geht nur drum, sich an die Gesetze zu halten. Evtl. hast Dzu zu Ende deiner EZ das recht auf VZ, wenn dein vertrag nichts anderes sagt. Viele Grüße Désirée
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