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Hallo Frau Bader, ich habe die schriftliche Stellenzusage für einen Job als angestellte Ärztin ab dem 1.9.11. Allerdings habe ich noch keinen richtigen Arbeitsvetrag, da die betriebsärztliche Untersuchung eine Vorbedingung ist. Nun befinde ich mich aber in der 11. Schwangerschaftswoche und wäre zu Beginn des Jobs am Anfang des 4. Monats. Ich bin sehr zurückhaltend, ob die Schwangerschaft intakt ist, weil ich vor einem halben Jahr eine Fehlgeburt hatte und auch zu beginn dieser Schwangerschaft man zunächst an eine Eileiterschwangerschaft dachte und dann den Termin gehörig korrgieren musste. Momentan sieht es gut aus, nächste Woche, d.h. vor Arbeitsantritt habe ich den Ersttrimesterschall und wüsste dann sicher, ob alles in Ordnung ist. Was mache ich nun mit dem Job. Was passiert, wenn ich am 1.9. dort antrete (die betriebsärztliche Untersuchung wird aufgrund der späten Zustellung der personalbögen erst danach erfolgen) und dann die Schwangerschaft verkünde? Können SIe mir den Vertrag verweigern? Welche Rechte hätte ich, wenn ich VOR Antritt, d.h. nächste Woche meinen zukünftigen Chef über die Schwangerschaft informierte? Mein Einsatzgebiet wird die Psychiatrie sein, d.h. es sollte sich dort ein mutterschutzkonformer Einsatzort finden lassen. Vielen Dank!
Hallo, die Zusage ist doch schon der Vertrag - wenn er nicht unter der Bedingung formuliert ist, dass erst der "richtige" Vertrag geschlossen wird. Da kommt es auf die Formulierung an. Liebe Grüsse, NB
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