Jul.Borz
Guten Tag, Ich habe Anfang August meine jetzige Arbeitsstelle fristgerecht zum 30. September gekündigt. Ich habe auch schon einen neuen unbefristeten Vertrag zum 01.10.2022 unterschrieben. Vor ein paar Tagen habe ich jedoch erfahren, dass ich schwanger bin. Das Kind möchte ich definitiv behalten und freue mich auch sehr darüber, auch wenn es ungeplant war. Da ich die neue Arbeitsstelle noch nicht angetreten habe, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit mich zu kündigen ? Oder habe ich trotzdem einen Kündigungsschutz ? Und wie läuft es mit dem Gehalt. Ich habe noch nicht dort gearbeitet und weis nicht, welchen Gehalt ich erhalten werde. Ich wurde als pflegefachkraft in einem Seniorenheim eingestellt. Liebe Grüße
Hallo, nein, alles gut. Sie sind nicht kündbar und erhalten den Lohn laut Vertrag, auch bei einem BV. Liebe Grüße NB
cube
Nein, wenn beide Seiten den Vertrag unterschrieben haben, ist er gültig und du hast als Schwangere Kündigungsschutz. Das mit dem Gehalt verstehe ich allerdings nicht - das steht doch wohl auch im Vertrag, oder? der AG kann sich ja nicht erst nach Unterschrift aussuchen, was er dir zahlen möchte oder wieviele Std du monatlich arbeiten sollst.
Jul.Borz
Natürlich wurde ausgemacht welchen Gehalt ich bekomme. Ich habe mich in der Frage wohl falsch ausgedrückt
Ich wollte wissen, ob ich trotzdem das Gehalt erhalte, welches ich mit dem neuen Arbeitgeber ausgemacht habe. Ich habe nämlich gehört, dass man zuvor 13 Wochen in einem Betrieb gearbeitet haben muss, um dann Gehalt in der Schwangerschaft zu erhalten, falls ich ins BV gehe.
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